«Die aktuellen Wetterbedingungen führen zu einer Stagnation des Zuckeraufbaus», schreibt die Dienststelle Landwirtschaft des Kantons Wallis in ihrer Medienmitteilung. Auf Antrag der Branche und wie in der Verordnung über den Rebbau und den Wein vorgesehen, habe der Vorsteher des für die Landwirtschaft zuständigen Departements darum beschlossen, für die Weinlese 2024 ausnahmsweise die Senkung des Mindestzuckergehalts für bestimmte Rebsorten für die Erlangung der AOC Wallis zu genehmigen.
Dies sei in seinen 25 Jahren in der Weinbranche noch nie passiert, sagt Claude Crittin, Präsident der Gesellschaft der Walliser Weineinkäufer, zum Internetportal «swissinfo.ch». Doch es würde nicht automatisch schlechterer Wein resultieren. «Der Wein ist dann weniger kräftig, aber aromatischer.
Weinbäuerinnen und -bauern schützen
Mit dieser ausserordentlichen Massnahme von Seiten des Kantons, die Auflagen für das AOC-Gütesiegel anzupassen, wolle man den Verdienst der Walliser Weinbäuerinnen und -bauern schützen.
«Da die Winzerinnen und Winzer nicht fürs schlechte Wetter verantwortlich sind, tragen sie keine Konsequenzen in Bezug auf den Preis», sagt Crittin im Artikel weiter. Laut dem Kanton lagen in der Saison 2024 an den drei von der Dienststelle für Landwirtschaft überwachten Messstationen Aigle, Sitten und Visp die Regensummen um 80 bis 95 Prozent über den Normalwerten.
Einstimmiger Antrag
Der Winzer oder die Winzerin erhält also trotz tieferem Zuckergehalt den höheren Preis für AOC-Trauben, weil der Kanton Wallis die Auflagen gelockert hat. Dies konnte bewerkstelligt werden, weil der Artikel 41 Absatz 3 der Verordnung über den Rebbau und den Wein des Kantons dies so vorgesehen hat.
Der einstimmige Antrag für die ausnahmsweise Herabsetzung der Mindestzuckergehalte für bestimmte Rebsorten zur Erlangung der AOC Wallis für die Weinlese 2024 kam vom Branchenverband der Walliser Weine (IVV) und der angeschlossenen Verbände (Fédération valaisanne des vignerons, Union des Vignerons Encaveurs du Valais, Société des Encaveurs de Vins du Valais).
Zuckergehalte deutlich über jenen gemäss Bundesverordnung
Die betroffenen weissen Rebsorten sind Amigne, Arvine, Completer, Marsanne blanche, Roussanne, Savagnin blanc, Pinot gris und Sylvaner, für die ein Wert von 19,4 Brix (80,3° Oechsle) festgelegt wurde. Bei den roten Rebsorten sind Pinot Noir und Gamay betroffen, für die ebenfalls ein Wert von 19,4 Brix (80,3° Oechsle) festgelegt wurde, wie die Dienststelle für Landwirtschaft schreibt, und sie betont: «Es ist anzumerken, dass diese Zuckergehalte deutlich über jenen gemäss Bundesverordnung liegen.»
Die Fachstellen Rebbau der Kantone Thurgau und Schaffhausen sagen auf Anfrage von SRF, dass sie den Mindestanteil an Zucker nie ändern würden.
Die Lobby der Winzer hat entschieden. Typisch Wallis.
Typisch Wallis, heiliger als die heiligen Kühe.