Der Winzer und Weinhändler wurde am Dienstag vom Kantonsgericht wegen Betrugs, schwerer ungetreuer Geschäftsbesorgung, Urkundenfälschung und Anstiftung zur Urkundenfälschung schuldig gesprochen. Dafür soll er für 45 Monate ins Gefängnis.
Gefälschte Rechnungen
Zudem muss er dem Kanton Wallis eine Ausgleichsforderung von 2,63 Millionen Franken im Zusammenhang mit der Vermarktung von spanischen oder Schaffhauser Weinen oder von Walliser Trauben ausserhalb der Quote unter dem Label AOC Valais bezahlen. Die Staatsanwaltschaft hatte auf eine Ausgleichsforderung von 11,8 Millionen Franken plädiert, die alle erzielten Gewinne berücksichtigt.
Zwischen 2009 und 2016 erwarb der Weinproduzent laut Anklageschrift über 730'000 Liter spanischen Wein und 130'000 Liter Schaffhauser Wein von zwei Deutschschweizer Firmen. Diese Käufe verschleierte er, indem er in seiner Buchhaltung gefälschte Rechnungen für Leistungen im Weinkeller, für die Abfüllung oder für Beratungsdienste aufführte. Diese Hunderttausende Liter wurden mit Walliser Wein vermischt, um sie unter dem Label AOC Valais zu verkaufen.
Spanischer Wein eingeschweizert
Laut dem Kantonsgericht wurden unter anderem 6000 Liter spanischer Wein als «Petite Arvine» und 5000 Liter als «Païen» verkauft. Ein weiterer Teil des aus Spanien stammenden Weins wurde unter der Bezeichnung «Dôle» vermarktet.
Für Gerichtspräsidentin Camille Rey-Mermet war die Anklageschrift klar und die Haltung des Angeklagten umso «schockierender», als dass er zum Zeitpunkt der Vergehen Mitglied des Vorstands des Dachverbandes für die Weinbranche war.
Beispielhaftes Urteil
Der Kanton Wallis sei mit dem klaren und harten Urteil sehr zufrieden, sagte Gilles Monnier, der Anwalt des Kantons, und fügte hinzu: «Die Schwere der Vergehen wurde durch die ausgesprochene Strafe anerkannt. Es handelt sich um eine starke Botschaft für den Walliser Weinbau. Dieses Urteil muss als Beispiel gelten.»
Vom Bezirksgericht Sitten war der Weinproduzent 2024 zu 42 Monaten Gefängnis ohne Bewährung – also zu 3,5 Jahren Gefängnis – verurteilt worden. Das Kantonsgericht legte drei Monate obendrauf. Es handelt sich um die höchste Strafe, die in einem Fall im Zusammenhang mit dem Weinbau im Wallis je ausgesprochen wurde.
Berufung ans Bundesgericht möglich
Die Staatsanwaltschaft hatte fünf Jahre Gefängnis beantragt, die Verteidigung hatte einen teilweisen Freispruch verlangt.
Der Weinproduzent verliess das Gericht, ohne eine Erklärung abzugeben. Sein Anwalt sagte, sein Mandant werde sich einige Tage Bedenkzeit nehmen, um zu entscheiden, ob er beim Bundesgericht Berufung einlegen werde. Er hat dafür 30 Tage Zeit.