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Windpark Mollendruz nimmt weitere Hürde

 

Das Bundesgericht hat alle Beschwerden gegen den Nutzungsplan für den geplanten Windpark Mollendruz (VD) abgewiesen. Nun können die Vorbereitungen für das Baugesuch beginnen.

 

Das Bundesgericht hat die Beschwerde von sieben Natur- und Landschaftsschutz-Organisationen abgewiesen. Diese kritisierten, dass das Projekt einen enormen negativen Einfluss auf die Biodiversität und die Landschaft hätten. In ihrer Beschwerde rügten sie zudem, dass der kantonale Richtplan keine ausreichende Grundlage bilde für den Windpark Mollendruz.

 

2027 in Betrieb

 

Dieses Vorbringen lässt das Bundesgericht nicht gelten. Es hält fest, dass die Auswahl der möglichen Windpark-Standorte auf der Basis einer ausführlichen Evaluation erfolgt sei. Auch im Hinblick auf den Vogelzug seien Massnahmen zum Schutz der Tiere vorgesehen.

 

Der Entscheid ermöglicht der projektführenden Gesellschaft Energie naturelle Mollendruz (ENM), das konkrete Baugesuch bei den Behörden einzureichen. Geplant ist, dass 2025 mit der Umsetzung gestartet wird und die Anlage 2027 in Betrieb genommen werden kann. Dies geht aus einer Medienmitteilung der Firma hervor.

 

 

Strom für 100’000 Personen

 

Die ENM plant die Errichtung von zwölf Windkrafträdern auf den Jurahöhen zwischen dem Col du Mollendruz im Südwesten und der Weide von Chalet Devant im Nordosten. Mit einer Gesamtleistung von 50 Megawatt soll der Park 100 bis 112 Millionen Kilowattstunden Strom pro Jahr erzeugen. Dies entspricht dem Verbrauch von 100’000 Personen. Die Kosten des Bauvorhabens werden auf rund 90 Millionen Franken geschätzt.

 

Die Aktiengesellschaft gehört zu 50 Prozent den Elektrizitätswerken der Stadt Zürich (EWZ) und zu je zehn Prozent den Gemeinden Juriens, La Praz, Mont-la-Ville, Vaulion und Yverdon-les-Bains.

 

(Urteil 1C_407/2020 vom 27. Oktober 2022)

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