«Seit Anfang März wurde in der Region Ausserschwyz, insbesondere auf dem Gemeindegebiet von Schübelbach und Vorderthal, wiederholt ein einzelner Wolf beobachtet», schreibt der Kanton in einer Mitteilung. Der Wolf näherte sich landwirtschaftlichen Betrieben.
Am 6. Mai 2025 wurde im Bereich des Kraftwerks in Siebnen eine Hirschkuh in unmittelbarer Nähe zur Siedlung gerissen. Ein Wildhüter führte im Anschluss eine Vergrämungsaktion mittels Gummischrot durch.
Für die Abschussverfügung war jedoch ein Vorfall von vergangenem Donnerstag entscheidend. Der Wolf näherte sich bei Rempen einem Landwirt. Er habe keine Scheu gezeigt, schreibt der Kanton dazu. Damit seien die Voraussetzungen für eine Abschussverfügung gemäss der eidgenössischen Jagdgesetzgebung erfüllt.
Mit der Abschussverfügung will der Regierungsrat eine weitere Gefährdung von Menschen verhindern. Die Abschusserlaubnis gilt für einen definierten Perimeter, der auf den dokumentierten Sichtungen und Rissen basiert und der dem natürlichen Bewegungsmuster des Wolfes folgt.
Die Abschussverfügung gilt für 60 Tage. Vollzogen werde sie von der Wildhut, teilte das Umweltdepartement mit.