Die steigende Wolfspopulation macht einen effizienten Herdenschutz unumgänglich. Damit die Bauern diesen Schutz nicht alleine tragen müssen, ist auch eine finanzielle Unterstützung des Bundes vorgesehen. Dieses Geld sei jedoch mittlerweile aufgebraucht, schreibt der «March Anzeiger».
Für einige Schwyzer Tierhalter sei dies eine unerwartete und höchst ärgerliche Situation. Denn sie hätten bei der Verbesserung des Herdenschutzes mit dieser finanziellen Unterstützung des Bundes gerechnet. Einige Bauern blieben nun auf Kosten von mehreren tausend Franken sitzen.
Keine Rückerstattung der Ausgaben
Eine Familie aus der March, die namentlich nicht genannt wird, wäre dem Ruf nach mehr Herdenschutz gefolgt. Um ihre Schafe besser schützen zu können, bestellte sie teures, und eigentlich beitragsberechtigtes Zaunmaterial. Sie vertraute darauf, dass der Bund einen Teil der Anschaffungen mitfinanzieren würde. Die Schafe weiden mittlerweile auf einer Weide, umgeben von hohen Herdenschutzzäunen (HS-Zäune).
So wie viele Nutztierhalter im Kanton Schwyz hätte auch diese Familie ein Gesuch zur Mitfinanzierung der neuen Herdenschutzmassnahmen eingereicht. Vergeblich. «Es hiess, die 5000 Franken für die neuen Zäune, oder zumindest ein Teil davon, würden zurückerstattet», sagt die Familie zur Zeitung.
Bundesgelder sind aufgebraucht
Vom kantonalen Herdenschutzbeauftragen, Erich von Ah, mussten sie erfahren, dass das dafür vorgesehene Budget aufgebraucht sei und weitere Auszahlungen eingestellt wurden. Von Ah hatte der Familie auch mitzuteilen, dass ihr Gesuch abgelehnt worden sei.
Die Reaktion der Familie ist nachvollziehbar. «Wir fühlen uns verschaukelt und im Stich gelassen», sagen sie. «Da versprechen sie dir, es werde bezahlt, und dann so was. Jetzt sitzen wir auf den hohen Kosten», wird die Familie weiter vom «March Anzeiger» zitiert.
Von Ah gehe sogar davon aus, dass die Unterstützung von HS-Zäunen endet und somit in Zukunft nicht mehr möglich sein wird. Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) sei offenbar nicht bereit, über den Kanal der Agridea weiterhin Gelder zur Verfügung zu stellen.
Momentan könnten deshalb lediglich über die Betriebszaunpauschale (Sofortmassnahmen des BAFU) Gelder für HS-Zäune beantragt werden. Aber auch hier sei das Budget jedoch aufgebraucht und es gäbe eine Warteliste.
Nachkredit soll Abhilfe schaffen
Das BAFU bemühe sich jedoch um einen Nachkredit. Dadurch könnten die Auszahlungen zu einem späteren Zeitpunkt noch erfolgen. Erich von Ah sagt dem «March Anzeiger», dass er zuversichtlich sei, dass dieser Nachkredit gewährt würde.
Ob es auch für 2024 noch Entschädigungsmöglichkeiten für HS-Zäune gäbe, sei ungewiss. «Ich kann und will mir nicht vorstellen, dass es somit keine Entschädigungsmöglichkeiten für HS-Zäune mehr gibt», bekundet von Ah und hofft, dass Politik und Bundesverwaltung es schaffen, vor Vegetationsbeginn 2024 zu entscheiden und zu informieren. Im Kanton Schwyz sei dazu eine parlamentarische Anfrage hängig, deren Antwort allfällige Lösungswege aufzeigen könne.
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