Es sei ein munteres, rund 15-minütiges Bieten in der Turnhalle einer Luzerner Landgemeinde gewesen am vergangenen Mittwochnachmittag. Fast 100 Personen seien bei der Zwangsversteigerung anwesend gewesen, als ein 25 Hektaren grosser Hof, ebenfalls aus dem Luzernischen, den Besitzer wechselte. Die betreibungsamtliche Schätzung lag bei rund 3,9 Millionen Franken.
Am Ende machte ein Aargauer Bauer das Rennen gegen zwei Landwirte aus dem Dorf. Er bot 5,07 Millionen Franken.
Zwangsverwertung absichtlich herbeigeführt
Die «Luzerner Zeitung» hat bereits im vergangenen Dezember über den Fall berichtet. Es ist ein Generationenkonflikt sondergleichen. Denn eigentlich würde der 31-jährige Sohn und ausgebildete Landwirt den Betrieb gerne weiterführen. Doch der Vater hat nachweislich alles Nötige unternommen, um die Zwangsverwertung absichtlich herbeizuführen.
Die kantonale Dienststelle für Landwirtschaft und Wald (Lawa) sieht es als erwiesen an, dass der Vater dies tat, um das Vorkaufsrecht der Verwandten zum Ertragswert zu umgehen. Das sieht das bäuerliche Bodenrecht nämlich vor: Wenn ein landwirtschaftlicher Betrieb verkauft wird, haben nahe Verwandte – insbesondere Kinder des bisherigen Besitzers – das Recht, den Hof zum Ertragswert zu übernehmen.
«Diese Versteigerung dürfte eigentlich gar nicht stattfinden.»
Doch bei einer Versteigerung gilt nicht mehr wie üblich der Ertragswert, der in diesem Fall laut dem «Bote der Urschweiz» rund 1,7 Millionen Franken beträgt, sondern der erzielte Höchstpreis – also 5,07 Millionen Franken.
Dass der Generationenwechsel auf Landwirtschaftsbetrieben nicht immer gelingt, zeigt ein Fall aus dem Kanton Luzern. (Symbolbild)
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Als der Betreibungsbeamte den Sohn unmittelbar nach dem Zuschlag an den Höchstbietenden gefragt hätte, ob er sein Vorkaufsrecht geltend mache, sagte der Junglandwirt: «Ja, aber nur zum Ertragswert.» Als der Betreibungsbeamte erklärte, dass dies nicht möglich sei, verzichtete er und machte seinem Unmut Luft: «Diese Versteigerung dürfte eigentlich gar nicht stattfinden.»
Lawa steht auf der Seite des Sohnes
Das sieht auch das Lawa so. Es steht auf der Seite des Sohnes. Gemäss dem Artikel in der Zentralschweizer Zeitung hat der Betreibungsbeamte zu Beginn der Versteigerung bekannt gegeben, dass das Lawa die für den Kauf des Hofs nötige Erwerbsbewilligung nicht erteilen wird.
Der Junglandwirt will noch nicht aufgeben. Seine letzte Hoffnung sei, dass nun gerichtlich geklärt werde, dass ihm der Hof zustehe. Sollte das Gerichtsverfahren scheitern, werde dieses Beispiel in der Schweiz Schule machen und das bäuerliche Bodenrecht ausgehebelt, so befürchtet er, wie der «Bote der Urschweiz» schreibt.