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Hofkonflikt: Wenn nur noch über Anwälte kommuniziert wird

Eine pensionierte Bäuerin verkaufte vor acht Jahren ihren Hof an einen Junglandwirt. Sie bereute den Verkauf, wollte ihn rückgängig machen und klagte bis vor Bundesgericht. Seither tobt ein erbitterter Streit. Sogar eine Spezialeinheit der Polizei kam zum Einsatz.  

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Die beiden Streitparteien wohnen im selben Haus. Der Junglandwirt bewohnt den ersten Stock. Die 77-jährige Bäuerin hat das Erdgeschoss für sich allein. Durch die räumliche Nähe bricht der seit fast zehn Jahren schwelende Konflikt immer wieder offen aus. Heute reden sie nur noch über ihre Anwälte miteinander, heisst es in einem Bericht vom «Blick».

Gegenstand des Konflikts ist ein 12-Hektaren-Hof in der Nähe von Rengg bei Entlebuch LU. Im Jahr 2017 verkaufte die Besitzerin ihren Hof während einer Krankheit zu einem Spottpreis an einen Junglandwirt, der ihr damals aushalf. Später wollte sie den Verkauf rückgängig machen. Der Junglandwirt weigerte sich. Sie zog den Fall bis vors Bundesgericht, das den Kaufvertrag für gültig erklärte.

Verkauf zu tiefem Preis

Alles begann mit einer Erkrankung der Bäuerin im Jahre 2016. Marie Koch, der Name ist «Blick» bekannt, wurde damals von der Grossmutter des Junglandwirts gepflegt. Als es der Bäuerin immer schlechter ging, begann der Junglandwirt auf dem Hof der Bäuerin zu arbeiten. Kurze Zeit später kam die Frage auf, ob die Bäuerin ihren Hof nicht verkaufen wolle. Der Junglandwirt war bereit, den Hof zu übernehmen. Im Februar 2017 wurde der Verkauf abgeschlossen.

Der Verkaufspreis von 213'000 Franken lag weit unter dem tatsächlichen Wert. Hof und Anwesen seien heute über eine Million Franken wert. Der Landwirt wusste das und wäre bereit gewesen, mehr zu bezahlen, schreibt der «Blick».  Die Bäuerin wollte das nicht, sicherte sich aber ein kostenloses Wohnrecht auf Lebenszeit. Laut Marie Koch wurden bei Vertragsabschluss mündliche Absprachen getroffen, an die sich der Junglandwirt nicht gehalten habe. Der Junglandwirt hält dagegen, dass alles mit rechten Dingen zugegangen sei.

Einsatz der Polizei

Nach der Vertragsunterzeichnung sei zunächst alles gut gelaufen, erinnert sich der Junglandwirt. Doch dann habe sich von einem Tag auf den anderen alles geändert. Der Bäuerin sei nichts mehr recht gewesen. Und sie habe den Junglandwirt und seine Familie wegen verschiedener Dinge verklagt. Die Gerichte wiesen alle Vorwürfe zurück. Seitdem wechseln sich Vorwürfe, Beschimpfungen und sogar Drohungen ab.

Müssen Konflikte immer vor Gericht enden?

Nein. Konflikte können auch aussergerichtlich gelöst werden.  Hofkonflikt.ch ist eine Organisation, die sich auf Mediation und Konfliktlösung im ländlichen Raum, insbesondere für Bauernhöfe und Familienbetriebe in der Schweiz, spezialisiert hat. Sie bieten professionelle Unterstützung bei verschiedenen Arten von Konflikten, die in landwirtschaftlichen Familienbetrieben auftreten können. Z iel von Hofkonflikt.ch ist es, Konflikte frühzeitig anzugehen und tragfähige Lösungen zu finden, bevor sie eskalieren und größeren Schaden anrichten

Weil sich der Junglandwirt von der Bäuerin sogar bedroht fühlte, kam es zu einem Einsatz der Kantonspolizei Luzern, die ein Gewehr der Bäuerin beschlagnahmte, heisst es im «Blick». Wegen einer offenen Stromrechnung von fast 30'000 Franken wurde der Strom vom Energieversorger sogar kurzzeitig abgestellt.

Ein letzter Rechtsfall?

Den Hof zurückzugeben ist für den Junglandwirt keine Option, da er inzwischen auch viel Geld in die Renovierung investiert hat. Die Bäuerin hingegen möchte den Hof wieder für sich haben. Ihre gesamten Ersparnisse sind inzwischen in die Justiz geflossen. Sie lebt von einer minimalen AHV-Rente. Und die konfliktbedingten Belastungen gefährde zunehmend die Gesundheit der 77-Jährigen.

Ein letzter Rechtsfall ist noch hängig. Die Bäuerin wehrt sich vor dem Luzerner Kantonsgericht dagegen, dass der Junglandwirt auch im Grundbuch als Eigentümer eingetragen wird. Seit acht Jahren gehört ihm der Hof bereits, der Grundbucheintrag lautet aber immer noch auf sie. 

Wenn die Bäuerin den Gerichtsvorschuss von 70'000 Franken nicht aufbringen kann, wird sie auch diesen Prozess verlieren. Zu welchen Bedingungen und unter welchen Umständen der Kaufvertrag vor fast zehn Jahren abgeschlossen wurde, geht aus dem Bericht vom «Blick» nicht hervor.

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