Der Bundesrat führt aktuell eine Vernehmlassung zu einer Reform des Bäuerlichen Bodenrechts durch. Am Neujahrsanlass der Landwirtschaftskommission (LWK) der Mitte Partei sorgte dieses Thema für viel Diskussionsstoff, schreibt die LWK in einer Mitteilung. Der Anlass fand am 8. Januar 2025 in Hildisrieden LU statt.
Das Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht (BGBB) verfolgt das Ziel, bäuerliche Familienbetriebe zu fördern, die möglichst ihren eigenen Grund und Boden wirtschaftlich tragbar bewirtschaften. Das Gesetz regelt den Kauf und Verkauf sowie das Vererben von Landwirtschaftsland und Landwirtschaftsbetrieben und enthält weitere Bestimmungen über höchstzulässige Landpreise und maximale Verschuldung.
-> Hier finden Sie Erläuterungen zum BGBB vom Bundesamt für Landwirtschaft
Stellung des Ehepartners verbessern
Der erste Referent Ruedi Streit vom Beratungsbüro Agriexpert des Schweizer Bauernverbands erläuterte vorerst die verschiedenen Fachbegriffe und ging anschliessend auf die grosse Bedeutung des Bodenrechts für die Entwicklung der Schweizer Landwirtschaft ein. Der Bauernverband sieht das Bodenrecht als Schlüsselgesetz zum Schutz der Schweizer Landwirtschaft und möchte eine Verwässerung des Schutzes vor Spekulationen mit Boden unbedingt verhindern, heisst es in der Mitteilung.
Die Landwirtschaftskommission Die Mitte Kanton Luzern
Die Landwirtschaftskommission (LWK) der Die Mitte Kanton Luzern bearbeitet Themen im Bereich der Landwirtschaftspolitik. Die LWK versteht sich als Bindeglied zwischen Die Mitte-Repräsentanten in Politik, Branchenorganisationen und der Basis. Die LWK setzt sich aus verschiedenen bäuerlichen Kantonsräten und nationalen Parlamentariern sowie weiteren Parteiangehörigen aus der Landwirtschaft zusammen. Sie wird präsidiert von Marlis Krummenacher, Bäuerin und Kantonsrätin aus Root LU.
Martin Würsch vom Bundesamt für Landwirtschaft , erklärte die Reformvorschläge des Bundesrats, welche die Stellung des Ehepartners in der Landwirtschaft verbessern, das Unternehmertum stärken und die Umsetzung des Prinzips des Selbstbewirtschafters besser sicherstellen. Dies geschieht beispielsweise durch ein neues Vorkaufsrecht für Ehegatten, Lockerung der Verschuldungsgrenze und bessere Durchsetzungsmöglichkeiten von Auflagen bei einer Kaufbewilligung.
-> Hier finden Sie die Vernehmlassungsvorlage
Reform eines 40 Jahre alten Gesetzes
Roger Bisig, Generalsekretär der Landwirtschaftsdirektorenkonferenz, ging vorerst auf das hohe gesellschaftliche Interesse am bäuerlichen Grundeigentum ein. Bauernfamilien, die ihren eigenen Grund- und Boden bewirtschaften, denken in Generationen und wirtschaften somit ökonomisch, ökologisch und sozial nachhaltiger.
Martin Würsch vom Bundesamt für Landwirtschaft erläuterte die Reformvorschläge des Bundesrats.
zvg
Anschliessend beleuchtete Roger Bisig die Reform aus Sicht der Kantonalen Landwirtschaftsämter, die für die Durchsetzung des Bodenrechts zuständig sind. Das heutige Bodenrecht wurde vor rund 40 Jahren entwickelt, eine moderate Reform wird von allen drei Referenten grundsätzlich begrüsst, wobei der Teufel wie so oft im Detail liegt.
Das Podiumsgespräch im Anschluss wurde von Christan Galliker moderiert. Auch die rund 70 Besucher des Anlasses teilten die Meinung, dass eine gewisse Modernisierung wohl angebracht ist, es wurden aber auch Ängste davor geäussert, dass im politischen Prozess der Reform auch noch ganz andere Interessen am Landwirtschaftsland geltend gemacht werden könnten.
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