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Ja zu Waldgesetz: Biker ausgebremst

In Zuger Wäldern gelten für Bikerinnen und Biker künftig strengere Regeln. Das Stimmvolk hat das neue Waldgesetz deutlich gutgeheissen.

Das Zuger Stimmvolk folgte damit dem Regierungsrat und dem Kantonsparlament, welches das revidierte Waldgesetz zur Annahme empfahl. Nach Angaben der Staatskanzlei fiel der Entscheid mit 28'397 Ja zu 10'633 Nein-Stimmen. Dies entspricht einem Ja-Stimmenanteil von 72,8 Prozent. Die Stimmbeteiligung betrug 51,2 Prozent.

Die Reform hat Auswirkungen für die Zuger Bikerinnen und Biker. Sie dürfen fortan nur noch auf Waldstrassen sowie auf im Richtplan festgelegten Bike-Routen, und nicht mehr auf Waldwegen Rad fahren.

Pflanzen schützen

Das neue Waldgesetz hat das Ziel, die Pflanzen und Tiere im Wald besser vor den Freizeitaktivitäten der Menschen zu schützen. Im Wald gilt künftig auch ein Drohnenflugverbot und Hunde müssen während der Schonzeit an die Leine genommen werden. Auch wird der Umgang mit der Waldbrandgefahr neu organisiert und Schadorganismen sollen einfacher überwacht oder vernichtet werden können.

Zur Abstimmung kam es, weil die IG Mountainbike zusammen mit Mitstreitern das Referendum gegen das revidierte Waldgesetz ergriff. Die Interessengemeinschaft monierte, die geplanten Bike-Strecken seien unattraktiv und die Bike-Routen seien noch gar nicht im Richtplan definiert.

Unklares Streckennetz

Zuerst sei ein zufriedenstellendes Streckennetz zu definieren, bevor das Waldgesetz verabschiedet werde. Sonst sei es ein «Kauf der Katze im Sack», sagten die Zuger Biker.

Weiter argumentierte die IG Mountainbike, die geplanten Bike-Strecken seien unattraktiv und zwingen die Biker, per Auto in Nachbarkantone auszuweichen. Das führe zu einer Mehrbelastung im Verkehr und schade der Umwelt.

Lebensraum erhalten

Überzeugt vom neuen Waldgesetz ist die Zuger Regierung. Die Anliegen der verschiedenen Anspruchsgruppen sowie der Waldeigentümerschaft seien aufgenommen worden, wird der zuständige Regierungsrat Andreas Hostettler (Mitte) in einer Mitteilung zitiert.

Trotz unterschiedlicher Bedürfnissen sei es gelungen, den Wald als naturnahen Lebensraum zu erhalten und gar zu stärken. Ausserdem seien mit dem neuen Waldgesetz die Überwachung, Behandlung oder Vernichtung von Schadorganismen sowie der Umgang mit der Waldbrandgefahr neu geregelt.

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