Der Kantonsrat Luzern will das Solarenergie-Potenzial besser nutzen. Er habe der Änderung des kantonalen Energiegesetzes klar zugestimmt, teilt die Staatskanzlei Luzern mit. Bei Neubauten muss ab März 2025 auf den Hausdächern das Potenzial zur Stromerzeugung mit Solarpanels angemessen genutzt werden.
Auch bei Dachsanierungen gelten Vorgaben für die Stromerzeugung. Installieren Hausbesitzerinnen und -besitzer keine Solaranlage, müssen sie eine Ersatzabgabe an die Gemeinde bezahlen. Die zweite Beratung des Energiegesetzes findet im Juni statt.
Für grössere Windenergie-Anlagen gelten im Kanton Luzern ab Anfang kommenden Jahres schnellere Bewilligungsverfahren. Der Kantonsrat hat das Planungs- und Baugesetz in zweiter Beratung mit 83 gegen 27 Stimmen gutgeheissen. Für grössere Windenergie-Anlagen mit einer Jahresleistung von mindestens 10 Gigawattstunden gibt es neu ein zentrales, kantonales Plangenehmigungsverfahren.