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Listerien: Bedingte Freiheitsstrafe für Käser gefordert

Die Schwyzer Staatsanwaltschaft hat für einen ehemaligen Käsereibetreiber wegen mutmasslicher fahrlässiger Tötung und Körperverletzung eine bedingte Freiheitsstrafe gefordert. Sieben Personen sollen 2020 wegen Listerien in dessen Käse gestorben sein.

blu/sda |

Die Staatsanwaltschaft des Kantons Schwyz hat die im August 2020 eröffnete Strafuntersuchung gegen den ehemaligen Betriebsinhaber einer Käserei abgeschlossen. Sie hat ein umfangreiches Ermittlungsverfahren wegen mehrfacher fahrlässiger Tötung, mehrfacher fahrlässiger Körperverletzung und fahrlässiger Widerhandlung gegen das Lebensmittelgesetz durchgeführt. 

Anklage in abgekürztem Verfahren

Im Juli 2020 hat der Kantonschemiker der Urkantone bei der Staatsanwaltschaft eine Strafanzeige gegen den Betriebsinhaber einer Käserei wegen Widerhandlung gegen das Lebensmittelgesetz eingereicht. Grund dafür waren Listerien im Käse der Käserei. Die Listerien in Produkten der mittlerweile geschlossenen Käserei in Steinerberg SZ wurden im Mai 2020 bei einer Inspektion entdeckt.

Im Verfahren wegen mehrfacher fahrlässiger Tötung von sieben Personen, mehrfacher fahrlässiger Körperverletzung bei 13 Personen sowie wegen fahrlässiger Widerhandlung gegen das Lebensmittelgesetz hat die Staatsanwaltschaft beim Bezirksgericht Schwyz Anklage im abgekürzten Verfahren erhoben, wie aus der Mitteilung der Staatsanwaltschaft vom Dienstag hervorgeht. In zehn geprüften Fällen erfolge eine Einstellung des Verfahrens.

In vier Fällen seien die Personalien der betroffenen Personen nicht bekannt. «In zehn Fällen wurde das Verfahren eingestellt, da die Listerien-Infektion für die gesundheitlichen Beeinträchtigungen der Betroffenen nicht ursächlich war beziehungsweise durch die Opfer oder ihre Angehörigen kein Strafantrag gestellt worden war», schreibt die Staatsanwaltschaft. 

Bedingte Freiheitsstrafe gefordert

Laut Mitteilung sieht es die Staatsanwaltschaft als erwiesen an, dass der Betriebsinhaber seiner lebensmittelrechtlichen Kontrollpflicht ungenügend nachgekommen sei. Sie fordert eine bedingte Freiheitsstrafe sowie eine bedingte Geldstrafe. Der Betriebsinhaber sowie die sich am Verfahren beteiligenden Privatkläger stimmten der Anklage im abgekürzten Verfahren zu.  Es gilt die Unschuldsvermutung.

Insgesamt waren in den Jahren 2018 bis 2020 34 Personen an einer Listerien-Infektion aufgrund des mutmasslich selben Listerien-Stamms erkrankt.

Gefährlich für geschwächte Personen

Bei Personen mit intaktem Immunsystem verläuft die Infektion mit Listerien meist milde oder sogar ohne Symptome. Bei immungeschwächten Menschen hingegen können sich aufgrund der Bakterien eine Reihe schwerer Symptome entwickeln, die unter Umständen zum Tod führen könnten. Während der Schwangerschaft kann eine Listerien-Infektion zu einer Fehlgeburt führen oder das Kind kann mit einer Blutvergiftung oder Hirnhautentzündung geboren werden.

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