Die Stimmberechtigten der Gemeinden Luthern und Hergiswil bei Willisau beschlossen an ihren Gemeindeversammlungen die Umzonung von Flächen in den Gebieten Gebieten Knubelmatte (Luthern) und Blüömatt (Hergiswil b. W.) in eine Speziallandwirtschaftszone. Durch die Umzonungen können bestehende Geflügelställe erneuert und ausgebaut werden, schreibt die Staatskanzlei Luzern in einer Medienmitteilung.
Tangierte Fruchtfolgeflächen werden kompensiert
Die Erhöhung der Tierzahl an diesem Standort ist an die Auflage geknüpft, dass ein anderer Produktionsstandort in Luthern (Entenbach) oder der Nachbargemeinde Ufhusen (Eimatt) zurückgebaut wird, sodass der Tierbestand insgesamt nicht zunimmt. Die in der Gemeinde Luthern tangierten Fruchtfolgeflächen werden kompensiert, schreibt der Kanton.
Mit der Umzonung in der Gemeinde Luthern verbunden ist auch die Gewässerraumausscheidung im Bereich der Speziallandwirtschaftszone Knubel. Für diesen Abschnitt wird der Gewässerraum für den Älbach ausgeschieden, die übrigen Gewässerräume im Gemeindegebiet werden im Rahmen der noch anstehenden Gesamtrevision festgelegt, schreibt die Luzerner Staatskanzlei. Der Regierungsrat hat die Änderungen der Zonenpläne in den Gebieten Knubelmatte und Blüömatt genehmigt.