Infolge des überarbeiteten Sachplans Fruchtfolgeflächen des Bundes , der Umsetzung des Gegenvorschlags zur Gesetzesinitiative «Luzerner Kulturlandschaft» und der generell wachsenden Bedeutung des Schutzes von Kulturland sowie Fruchtfolgeflächen (FFF) stärkt der Kanton Luzern den kantonalen Vollzug im Bereich FFF. Dies geht aus einer Kurzmitteilung des Kantons Luzern hervor.
Der Vollzug werde dank den ergriffenen Massnahmen und der vorliegenden Richtlinie für alle Beteiligten optimiert und gestärkt, womit der Schutz von Fruchtfolgeflächen insgesamt verbessert wird, heisst es in der Mitteilung weiter.
Verschiedene Massnahmen umgesetzt
Das Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement hat dazu verschiedene Massnahmen umgesetzt: Die Dienststelle Raum und Wirtschaft (rawi) verfügt neu über eine FFF-Koordinationsstelle, die als Anlaufstelle für alle Fragen rund um FFF zur Verfügung steht und Unterstützung bietet.
Des Weiteren hat der Regierungsrat die Kartierungsarbeiten zur FFF-Neuerhebung im Kanton Luzern (Bodenkartierung 2022–2025) vergeben, um über die notwendigen und aktuellen Informationen zur Bodenqualität zu verfügen.
Seit dem 1. Januar 2023 gilt zudem die geänderte Planungs- und Bauverordnung . Gestützt darauf hat das Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement eine neue FFF-Richtlinie erarbeitet, die Gemeinden, Planenden, Bauherrschaften und Grundeigentümerschaften aufzeigt, welche Regeln im Umgang mit Fruchtfolgeflächen gelten.
Die neue FFF-Richtlinie ist ab 1. Januar 2024 auf der Webseite fruchtfolgeflaechen.lu.ch öffentlich zugänglich und anwendbar.