In einem Kontrollgebiet gelten für Geflügelhalterinnen und -halter strenge Regeln. So müssen sie sicherstellen, dass ihre Tiere nicht in Kontakt mit Wildvögeln kommen. Hühnervögel müssen vor anderen Vögeln wie etwa Gänsen getrennt gehalten werden. Es dürfen auch keine Tiere aus oder in die betroffenen Betriebe verlegt werden. Zudem gelten spezielle Hygienevorschriften.
Das Virus sei nach heutigen Erkenntnissen nur in Einzelfällen und nur bei sehr engem Kontakt mit erkrankten Vögeln auf den Menschen übertragbar, teilte die Staatskanzlei weiter mit.
Einatmen von kontaminierten Tröpfchen
Geflügelpest wird durch das Influenzavirus A der Subtypen H5 oder H7 hervorgerufen. Man unterscheidet eine hochpathogene von einer niedrigpathogenen Geflügelpest. Durch Mutationen können aus niedrigpathogenen aviären Influenzaviren hochpathogene entstehen, schreibt das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV).
Die Ansteckung durch das Influenzavirus A erfolgt über die Atemwege durch das Einatmen von kontaminierten Tröpfchen von ausgeniesten Nasen-, Rachen- oder Augensekreten. Das Einatmen von erregerhaltigem Staub, der mit virushaltigem Kot in Kontakt war, kann ebenfalls zur Ansteckung führen. Junge Tiere sind am empfänglichsten für die Geflügelpest.
Weniger Eier
An hochpathogener Geflügelpest erkranktes Geflügel hat Schwierigkeiten beim Atmen. Bei Hühnern kommt es zu einem Rückgang der Legeleistung, viele Tiere sterben. Die Eischalen werden dünn oder fehlen gänzlich. Schwellungen im Kopfbereich sind zu beobachten. Die Tiere wirken lethargisch. Bei Wasservögeln sind meist keine Symptome zu erkennen.
Die Vogelgrippe/Aviäre Influenza ist eine hochansteckende Seuche und damit meldepflichtig. Bei Verdacht und beim Auftreten von HPAI müssen strenge Bekämpfungsmassnahmen ergriffen werden.