Der Grüne Lukas Bäurle wollte – zusammen mit zwei Grünen Politikerinnen - unter anderem wissen, wie viel Landwirtschaftsland die Stadt Luzern besitzt und ob es Vorgaben zu deren Bewirtschaftung gäbe.
Eine Antwort der Stadt lautete, dass die bestehenden Betriebe bereits heute auf freiwilliger Basis unter erhöhten Umwelt- und Tierschutzanforderungen produzieren würden. Auch würde die Stadt Luzern bei der Vergabe von Pachtverträgen darauf achten, dass die Flächen nachhaltig bewirtschaftet würden.
Sechs Landwirtschaftsbetriebe
Die Stadt Luzern besitzt ungefähr 239 Hektaren Landwirtschaftsland für Viehwirtschaft und Ackerbau. Die insgesamt 28 landwirtschaftlichen Grundstücke werden verpachtet und überwiegend zur Wiesen- und Weidewirtschaft genutzt. Es wird also grösstenteils Viehwirtschaft betrieben.
Die Grundstücke sind an sechs Landwirtschaftsbetriebe in den Gemeinden Luzern, Kriens, Horw und Schwarzenberg verpachtet worden. Fünf der sechs Pachtbetriebe produzieren nach «Bio Suisse»-Richtlinien. Ein Hof erfüllt die «IP Suisse»-Kriterien. Und dies, obschon es für eine ökologische Bewirtschaftung der Flächen seitens der Stadt bislang keine Vorgaben gäbe.
Der letzte Pachtvertrag wurde an einen Betrieb vergeben, der sich an den BioSuisse-Richtlinien ausgerichtet hat und darlegen konnte, die Flächen nachhaltig zu bewirtschaften.
Ackerbauflächen für menschliche Ernährung
Die «Luzerner Zeitung» wollte wissen, wieso die Grünen diese Interpellation eingereicht haben. Lukas Bäuerle sagte der Zeitung, dass die Grünen nach einem grossen Hebel für die Biodiversität gesucht hätten. Hier sei dann auch die Landwirtschaft ins Spiel gekommen.
Die Partei wolle verhindern, dass sich eine Fleischproduktionsindustrie auf städtischem Gebiet ansiedeln würde. «Die Grünen fordern eine standortangepasste Landwirtschaft, das heisst Viehwirtschaft mit Grünlandnutzung. Aber die Ackerflächen sollen konsequent für direkte menschliche Ernährung genutzt werden», teilt Bäuerle der «Luzerner Zeitung» mit. Sie verweisen dabei auf die kantonale Klimastrategie und auf die Förderung eines Programms zur Emissionsbegrenzung durch Reduktion der Tierhaltung.
Der Stadt Luzern ist es wichtig, dass die Pachtbetrieb, die städtisches Ackerland bewirtschaften, nachhaltige Kriterien einhalten.
lu.ch
Direktvermarktung
Der Grossteil der landwirtschaftlichen Flächen (weit über 90%), die die Stadt Luzern besitzt, ist mit Wiesen und Weiden belegt. «Die Flächen sollten aber direkt für die menschliche Ernährung genutzt werden», fordert Bäuerle. Ob ein weiterer Vorstoss eingereicht werde, ist noch nicht bekannt.
In einem anderen Vorstoss fordern die Grünen Christa Wenger und Johanna Küng , dass das städtische Landwirtschaftsland zukünftig auf Direktvermarktung und eine ökologische Bewirtschaftung ausgerichtet werden solle. Die Antwort der Stadt sei hier noch ausstehend, beendet die «Luzerner Zeitung» ihren Bericht .
Auszug aus den Antworten der Stadt Luzern auf die Interpellation «Städtisches Landwirtschaftsland»
Frage 1: Über wie viele Grundstücke in der Landwirtschaftszone verfügen Stadt, städtische Anstalten sowie Gesellschaften in städtischem Besitz oder mit städtischer Beteiligung? Wo liegen diese: auf Stadtgebiet? Ausserhalb des Stadtgebiets?
Die Stadt Luzern ist Eigentümerin von 28 Grundstücken, die raumplanerisch der Landwirtschaftszone zugewiesen sind und somit landwirtschaftlich genutzt werden können. Die Grundstücke für Viehwirtschaft sind an sechs Landwirtschaftsbetriebe verpachtet. Insgesamt besitzt die Stadt Luzern ungefähr 239 Hektaren Landwirtschaftsland. Der grösste Teil davon, mit 166 Hektaren, befindet sich in der Gemeinde Schwarzenberg.
Frage 2: Wie haben sich diese Flächen in der Vergangenheit entwickelt – wurden beispielsweise Flächen umgezont und/oder bebaut?
Bei denjenigen Grundstücken, welche der Landwirtschaftszone zugewiesen sind, fanden aufgrund der restriktiven raumplanerischen Vorgaben seit mindestens 10–15 Jahren keine Veränderungen statt. Einzige Ausnahme bildet das Grundstück Neumatt, welches […] der Deponiezone zugewiesen worden ist. Nach Ablauf der Betriebsbewilligung erfolgt die Rückführung in die Landwirtschafts- oder Naturschutzzone.
Frage 3: Wie werden diese Grundstücke bewirtschaftet? Z. B. Ackerbau, Gemüsebau, Grasland/Weideland für Viehhaltung. Bei welchen Flächen handelt es sich um Fruchtfolgeflächen?
Die landwirtschaftlichen Grundstücke im Eigentum der Stadt Luzern werden […] überwiegend als Grünland (Wiesen und Weiden) bewirtschaftet. Entsprechend sind die Betriebe grossmehrheitlich auf Viehwirtschaft ausgerichtet. Klar erkennbar wird, dass der Ackerbau im Bereich der städtischen Pachtbetriebe [auf knapp 3 Hektaren] nur eine sehr untergeordnete Rolle spielt.
Frage 4: Gibt es Vorgaben der Stadt zu ökologischer Landwirtschaft auf diesen Flächen? Zum Beispiel landwirtschaftliche Vernetzungsprojekte, Biodiversitätsförderflächen (BFF) wie Hecken, extensive Wiesen, Hochstammobstbäume.
Über die bestehenden Pachtverträge gibt es bislang keine Vorgaben der Stadt Luzern für eine ökologische Bewirtschaftung. Von den sechs bestehenden Pachtbetrieben tragen aktuell fünf das Label «Bio Suisse», ein Betrieb produziert unter dem Label «IP-Suisse». Somit produzieren alle bestehenden Betriebe auf freiwilliger Basis unter erhöhten Umwelt- und Tierschutzanforderungen.
Im Rahmen des landwirtschaftlichen Vernetzungsprojekts für das Luzerner Stadtgebiet, bei dem die Stadt Luzern durch die Dienstabteilung Umweltschutz vertreten ist und die Trägerschaft übernimmt, konnte mit dem Pachtbetrieb Utenberg eine einzelbetriebliche Vereinbarung abgeschlossen werden.
Diese umfasst die Neuschaffung zahlreicher zusätzlicher Biodiversitätsförderflächen. Im Gebiet Utenberg konnten z. B. im Zeitraum 2022/2023 auf dieser Basis mehrere Kleinweiher neu geschaffen, Wildhecken gepflanzt sowie rund 0,5 Hektaren artenreiche extensive Wiesen neu angesät werden. Damit übernimmt der Betrieb eine wichtige Vorbildfunktion innerhalb des städtischen Vernetzungsprojekts.
Im Eigenthal wurden im Gebiet Meienstoss unter der Federführung des Kantons Luzern Projekte mit dem Ziel der Hochmoorregeneration umgesetzt, bzw. entsprechende Projekte sind noch in Planung. Des Weiteren wurden Kleinweiher zur Förderung der Geburtshelferkröte neu geschaffen.
Frage 5: Welcher Anteil der Flächen wird nach Biorichtlinien bewirtschaftet?
Alle Flächen, die das Label Bio Suisse tragen, werden nach Biorichtlinien bewirtschaftet. Das sind alle Flächen ausser derjenigen der Liegenschaft Utenberg. Somit dürfte der Anteil sehr hoch sein. Ist jedoch der Anteil der Flächen gemeint, die effektiv als Biodiversitätsförderflächen (BFF) bewirtschaftet werden, sieht es anders aus. Als solche gelten: extensiv genutzte Wiesen und Weiden, Waldweiden, Streuflächen, gepflegte Selven, Hecken, Feld- und Ufergehölze sowie Tümpel. Deren Anteil beträgt 43,39 Hektaren (17,31 Prozent) und unterscheidet sich je nach Betrieb.
Frage 6: Nach welchen Kriterien werden Pachtverträge vergeben? Gibt es eine Pachtverordnung?
Ein städtischer Kriterienkatalog oder eine Pachtverordnung besteht nicht. Jedoch besteht eine direkte Abhängigkeit von den Möglichkeiten und der Grösse des Betriebs. Hier prüft die kantonale Dienststelle Landwirtschaft und Wald (lawa) jeweils vorgängig den Betrieb und legt gewisse Vorgaben und Richtlinien fest.
Die Stadt Luzern selbst achtet bei Vergaben von Pachtverträgen darauf, die geeignetsten Pächterinnen und Pächter für die Nutzung der Flächen und des Betriebs zu finden. Dabei wird auch das Thema der Nachhaltigkeit in den Entscheidungsprozess miteinbezogen. In den vergangenen Jahren wurde nur ein neuer Pachtvertrag abgeschlossen. Dieser Betrieb hat den Zuschlag erhalten, weil er sich an den Bio-Suisse-Richtlinien ausgerichtet hat und darlegen konnte, die Flächen nachhaltig zu bewirtschaften. Bei allen anderen Betrieben bestehen langfristige Vertragsverhältnisse.
Frage 7: Gibt es eine Strategie zum Umgang und zur Zukunft der landwirtschaftlichen Flächen der Stadt Luzern?
Ein eigenständiges städtisches Strategiepapier für den Umgang mit und zur Zukunft von landwirtschaftlichen Flächen besteht nicht. Vielmehr existieren sektorielle Strategien und Vorgaben, welche auf den Umgang mit landwirtschaftlichen Flächen im Eigentum der Stadt Luzern einwirken. Im Einzelnen sind dies: a) Biodiversitätsstrategie der Stadt Luzern, b) Revision der Bau- und Zonenordnung, c) Raumentwicklungskonzept 2018 und d) Label «Grünstadt Schweiz» ( siehe die Antwort auf die Interpellation ).
Frage 8: Wie arbeitet die Stadt bezüglich Umsetzung der Biodiversitäts- und Klimaziele im Bereich Landwirtschaft mit dem Kanton zusammen?
Mit der zuständigen kantonalen Dienststelle Landwirtschaft und Wald (lawa) besteht insbesondere im Rahmen des landwirtschaftlichen Vernetzungsprojekts ein regelmässiger Austausch hinsichtlich der Massnahmen- und Zielerreichung. Im Weiteren besteht ein punktueller Austausch in Bezug auf wichtige kantonale Aufwertungsprojekte (z. B. Hochmoorregeneration im Eigenthal).
Wann reagiert die landwirtschaftliche Forschung endlich, um diese Fehlbehauptung aus der Welt zu schaffen?
Mit der Vorgehensweise der Grünen wird, wie üblich, der Weg des geringsten Widerstands, statt des Wegs der grösstmöglichen Wirksamkeit gegangen. Das wird so bleiben, so lange wie die Landwirtschaft das Bashing ohne Gegenwehr toleriert.
Es kann nicht sein, dass die Politik solche Spielchen spielt und die meisten Leute in der Politik keine Ahnung von der Landwirtschaft haben. Überall in der Landwirtschaft findet eine schleichende Enteignung statt. Die Gesetzgebung wird dazu missbraucht um Landwirtschaftsbetriebe in die Ecke zu drängen! Liebe Bauernverbände, Politiker und natürlich Bauern wehrt euch endlich!