Am 9. Februar 2022 haben Landrat Alois Brand (Die Mitte, Spiringen) und drei Mitunterzeichnende die Motion zur Anpassung der kantonalen Entschädigungsansätze für landwirtschaftliches Kulturland bei Enteignungen eingereicht.
Wie der Kanton schreibt, fordern die Motionäre darin den Regierungsrat auf, die rechtlichen Grundlagen für den Kanton und die Gemeinden so anzupassen, dass bei Enteignungen von landwirtschaftlichem Kulturland das Dreifache des Schätzungswerts entschädigt wird.
Revision Bundesgesetz über die Enteignung
Die Motionäre führten aus, das eidgenössische Parlament habe das Bundesgesetz über die Enteignung (EntG; SR 711) revidiert. Es beschloss dabei unter anderem eine Erhöhung des Entschädigungssatzes für landwirtschaftliches Kulturland, das sich im Geltungsbereich des bäuerlichen Bodenrechts befindet.
Eine Anpassung der Entschädigungsansätze auf kantonaler und kommunaler Ebene sei nun ebenfalls angezeigt. Die Gründe, die im eidgenössischen Parlament aufgeführt wurden, gelten auch für den Kanton Uri.
Regierung ist für Revision
Der Regierungsrat unterstützt die Stossrichtung der Revision, wie sie durch die Motion vorgegeben ist, schreibt der Kanton weiter. Er könne sie sachlich nachvollziehen, zumal für landwirtschaftliche Grundstücke – anders als bei Bauland – kein Verkehrswert im Sinne eines Marktpreises herangezogen werden könne.
Die Vernehmlassung beginnt am 4. April. Die Urner Gemeinden, die Korporationen und die Parteien haben bis 7. Juni 2024 Zeit, sich dazu zu äussern.
Die Vernehmlassungsunterlagen sind unter www.ur.ch/vernehmlassungen aufgeschaltet.
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