Das Luzerner Umweltdepartement hat in Absprache mit dem Regierungsrat eine Übergangsregelung bei der Umsetzung des Schleppschlauchobligatoriums festgelegt. Aufgrund der überdurchschnittlich hohen Ammoniak-Emissionen gilt gemäss dem kantonalen Massnahmenplan II Ammoniak ab 1. Januar 2022 ein Schleppschlauch-Obligatorium für bestimmte landwirtschaftliche Flächen im Kanton Luzern.
Der Kanton Luzern ist ein bedeutender Agrarkanton. «Die im Vergleich zu anderen Kantonen hohe Nutztierdichte führt zu hohen Ammoniakemissionen», teilt der Kanton am Donnerstag mit.
2020 wurde bereits der neue kantonale Massnahmenplan II Ammoniak in Kraft gesetzt. Eine Massnahme ist das Obligatorium zum Einsatz von Schleppschläuchen auf landwirtschaftlichen Flächen mit Hangneigungen bis zu 18 Prozent. «Damit kann die Gülle emissionsmindernd ausgebracht werden», heisst es weiter.
Kleinbetriebe und ältere Betriebsleiter
Mir der revidierten Luftreinhalteverordnung ab 1. Januar 2022 hätte der Einsatz emissionsarmer Ausbringtechnik (Schleppschlauch-, Schleppschuhverteiler oder Gülledrill) von Gülle und flüssigen Vergärungsprodukten ebenfalls auf Bundesebene Pflicht werden sollen. Der Bundesrat hat Anfang November eine Verschiebung des Schleppschlauch-Obligatoriums um zwei Jahre auf den 1. Januar 2024 beschlossen.
Der Kanton Luzern hat mit der neuen Ausgangslage das Gespräch mit der Branche und Umweltverbänden gesucht. Herausgekommen ist eine Übergangsregelung. Sie gilt für Kleinbetriebe und solche, deren Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter bis zur nationalen Umsetzung des Obligatoriums das Pensionsalter erreichen werden. Im Sinne einer Übergangsregelung werden von der Schleppschlauchpflicht bis 1. Januar 2024 noch ausgenommen:
- maximal 12 ha landwirtschaftliche Nutzfläche und maximal 15 GVE (Grossvieheinheiten) pro Betrieb.
- Betriebsleiter/Betriebsleiterin mit Jahrgang 1958 oder älter.
Zukunftsgerichtete Lösung suchen
Mit der Fristerstreckung sollen Betriebsleitende kurz vor der Pensionierung nicht noch vor der Übergabe des Betriebes mit zusätzlichen Investitionen belastet werden, schreibt der Kanton. Kleinbetrieben wird die Möglichkeit gegeben, eine zukunftsgerichtete Lösung zu finden. «Sei dies mit der Anschaffung einer überbetrieblichen Maschine oder mit der Zusammenarbeit mit Maschinengenossenschaften», hält die Regierung fest.
Rund 500 Betriebe werden somit von der Schleppschlauchpflicht befreit. Für tierintensive Betriebe mit grossen Emissionen gilt die Schleppschlauchpflicht wie vorgesehen ab 1. Januar 2022. Regierungsrat Fabian Peter hält denn auch fest: «Ich freue mich, dass in kurzer Zeit eine Übergangslösung gefunden wurde, mit der wir 90 Prozent der Wirkung realisieren können und die vom Luzerner Bäuerinnen- und Bauernverband wie auch von Umweltverbänden mitgetragen wird.»
Man tut immer schön was papeli und mameli sagt I'm Fehrnen Bern.
Auf Bundesebene verschieben sie um 2 Jahre, aber bei uns muss es sofort umgesetzt werden. Da hat irgendeiner im Büro zuviel Ammoniak abbekommen....