Die Bevölkerung entschied sich mit 7398 zu 4121 Stimmen gegen die Energieverordnung, wie der Kanton am Sonntag auf seiner Homepage mitteilte. Das entspricht einem Nein-Anteil von 64 Prozent. Die Stimmbeteiligung lag bei 35,8 Prozent.
Damit besteht die Solarpflicht bei Neubauten weiterhin ab einer anrechenbaren Gebäudefläche von 300 Quadratmetern. Das Urner Parlament hatte die Grenze bei 100 Quadratmetern festlegen wollen. Denn bei einer Grenze von 300 Quadratmetern seien rund 92 Prozent der Bauten nicht betroffen, wie es in der Abstimmungsbotschaft hiess. Dies sei in Anbetracht der Strommangellage «zu wenig».
Weniger Abzüge bei den Steuern
Die Teilrevision des Steuergesetzes wurde vom Volk mit 7039 zu 4039 Stimmen, bei einem Ja-Anteil von 64 Prozent, angenommen.
Wesentliche Punkte betrafen den Kinderdrittbetreuungsabzug, welcher auf 25’000 Franken pro Kind begrenzt wurde, der Fahrkostenabzug, welcher auf maximal 13’000 Franken gesenkt wurde sowie steuerfreie Überbrückungsleistungen für ältere, ausgesteuerte Arbeitslose.