Die Urner Regierung erachtet eine Senkung der Grenze auf 100 Quadratmeter als angebracht, wie diese im November an der Landratssession sagte. Damit wären 41 Prozent der Bauten von der Solarpflicht nicht betroffen. Bei einer Grenze von 300 Quadratmetern wären es dagegen 92 Prozent, wie es in der Abstimmungsbotschaft hiess. In Anbetracht der Strommangellage sei dies «zu wenig».
Hauseigentümerverband mit Referendum
In ihrer Botschaft hält der Kanton fest, dass die Energieverordnung nur dort Anlagen verlange, wo es wirtschaftlich auch rentabel sei. Wo es aufgrund des Standorts unwirtschaftlich sei, müssten keine Anlagen realisiert werden.
Die Meinungen im Landrat gingen auseinander. So stellte die Baukommission den Antrag, die Schwelle bei 300 Quadratmetern zu belassen. Der Antrag wurde knapp mit 27 zu 28 Stimmen abgelehnt. Die kantonale Energieverordnung wurde schliesslich mit 50 zu 4 Stimmen und 2 Enthaltungen angenommen.
Im Februar 2024 ergriff der Hauseigentümerverband Uri (HEV) das Referendum. Die vorgesehene Pflicht zur Installation von Solar- und Photovoltaikanlagen sei «wirtschaftlich unverhältnismässig», schrieb dieser auf seinen Referendums-Sammelbögen.
Der HEV argumentierte unter anderem, dass Hauseigentümer zu teuren Investitionen gezwungen würden und folglich höhere Mieten drohten. Weiter warnte er vor der Förderung von wirtschaftlich wenig effizienten Projekten mit staatlichen Geldern und einer wachsenden Bürokratie.
Parlament ist für Obergrenzen
Nebst der kantonalen Energieverordnung stimmt die Bevölkerung über die Teilrevision des Steuergesetzes ab. Diese beinhaltet Anpassungen an die aktuellen bundesrechtlichen Vorgaben, wie es in der Botschaft hiess.
So will der Kanton die Obergrenze beim Kinderdrittbetreuungsabzug auf 25’000 Franken pro Kind festlegen. Mit dem Höchstbetrag will er «Luxusabgaben» verhindern, beispielsweise bei Eltern, welche ihre Kinder aus Prestige- oder Statusgründen in ausserkantonalen Privatschulen oder Internaten betreuen liessen.
Des weiteren wird der bisher unbegrenzte Fahrkostenabzug auf maximal 13’000 Franken festgelegt. Dies unter anderem aufgrund des wachsenden Home-Office-Trends. Zum Vergleich: In den Kantonen Luzern und Nidwalden beträgt der maximale Abzug 6000 Franken, in Obwalden und Schwyz 8000 Franken.
Ein weitere Anpassung sieht steuerfreie Überbrückungsleistungen für ausgesteuerte, ältere Arbeitslose vor.
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