Am 29. November 1998 entschieden die Obwaldnerinnen und Obwaldner an der Urne über das Schicksal der Landsgemeinde. Das Resultat war knapp: Mit 5697 Stimmen zu 5045 Stimmen sprachen sie sich für die Abschaffung aus.
Bis 1996 gab es in der Zentralschweiz noch zwei Kantone mit einer Landsgemeinde-Demokratie: Nidwalden und Obwalden. 1996 wurde diese Institution in Nidwalden abgeschafft. Die Diskussion über die Zukunft der Landsgemeinde schwappte damit auch auf das benachbarte Obwalden über.
Als das Nidwalden 1996 über die Landsgemeinde entschied, gingen die Emotion hoch. Leidenschaftlich debattierte man über Für und Wider. Nichts davon in Obwalden, das diesen Schritt zwei Jahre später wagte. Keine Welle der Begeisterung, keine Leidenschaften und – wenn man vereinzelten Stimmen glaubte – flogen anders als etwa bei der EWR-Abstimmung 1992 auch keine Fetzen am Familientisch.
Regierung und Parlament für Abschaffung
Sowohl Kantonsrat als auch Regierungsrat sprachen sich deutlich gegen die Landsgemeinde aus. Zwar versuchte CVP-Parteipräsident Viktor Bucher in einem flammenden Plädoyer, die Landsgemeinde zu retten: Die Politik werde anonymer, Obwalden ärmer. Doch seine Emotionen verhallten ohne Echo.
Die Gegner der Landsgemeinde argumentierten, insbesondere seien Abstimmungs- und Wahlgeheimnis nicht gewahrt und die Teilnahmemöglichkeit sei eingeschränkt. Die Anhänger der Landsgemeinde dagegen meinten, mit der Abschaffung werde die Politik anonymer, und Obwalden verliere an Charakter und Ausstrahlung.
Die Schlussabstimmung im Kantonsparlament fand unter Namensaufruf statt. Nur zehn Kantonsräte stimmten gegen die regierungsrätliche Vorlage und damit für die Beibehaltung der Landsgemeinde.
Acht Landsgemeinden auf kantonaler Ebene
Doch die Traditionalisten konnten das Stimmvolk nicht überzeugen. Bei einer Stimmbeteiligung von 50 Prozent sprach sich die Mehrheit im Verhältnis 53 zu 47 Prozent für die Abschaffung aus.
Das Abstimmungsresultat löste Genugtuung bei den Gegnern aus. Die Unterlegenen äusserten Bedauern und zeigten sich gleichzeitig beriet, den Entscheid zu akzeptieren. Obwalden mache einen Schritt in die Zukunft, sagte Landammann Hans Hofer in einer ersten Stellungnahme nach Bekanntwerden des Entscheids.
In der Schweiz gab es früher in acht Kantonen eine Landsgemeinde auf kantonaler Ebene. Zug und Schwyz schafften sie bereits im Jahr 1848 ab, Uri 1928, Nidwalden 1996, Appenzell Ausserrhoden folgte 1997 und Obwalden eben schliesslich 1998. In Glarus und Appenzell Innerrhoden gibt es sie noch immer.