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Uri hat Solarpflicht gekippt

Im Kanton Uri sollen die noch weit verbreiteten Elektrowiderstandsheizungen nicht mehr ersetzt werden dürfen. Dies steht im revidierten Energiegesetz, über das die Stimmberechtigten unter anderem am 22. Oktober befinden.

Total stimmen die Urnerinnen und Urner am Tag der eidgenössischen Wahlen über fünf kantonale Vorlagen ab. Die grosse Zahl erklärt sich damit, dass in Uri die Hürde für das obligatorische Referendum tief ist.

Mit Rücksicht auf die Volksabstimmung hatte der Landrat dem Energiegesetz die Zähne gezogen. Der Regierungsrat wollte den Betrieb von Elektrowiderstandsheizungen innerhalb von 15 Jahren verbieten. Das Parlament verbot aber nur die Neuinstallation. Widerstandsheizungen benötigen deutlich mehr Energie als andere Heizungen, und dies vor allem im Winter, wenn der Strom knapp ist.

Der Landrat strich auch die vom Regierungsrat vorgeschlagene Pflicht zur Nutzung von Solarenergie für Neubauten und stark sanierte Gebäude aus dem Gesetz. Unbestritten war im Parlament aber, dass Neubauten ihren Energiebedarf für Heizung und Warmwasser künftig ohne fossile Energieträger decken sollen.

Die Urner Stimmberechtigten müssen ferner über das Datenschutz- und das Kantonalbankgesetz abstimmen. Der Datenschutzbeauftragte soll neu vom Parlament und nicht mehr von der Regierung gewählt und damit unabhängiger werden. Die Kantonalbank soll etwas mehr Handlungsspielraum erhalten, damit sie auf dem Markt bestehen kann.

Tunnel für Fussgänger

Die vierte Vorlage betrifft den Weg der Schweiz, der vom Rütli UR nach Brunnen SZ führt. Bei Bauen UR müssen die Wanderinnen und Wanderer einen Autotunnel passieren. Der Landrat möchte als Alternative einen 170 Meter langen Fussgängertunnel realisieren und beantragt bei den Stimmberechtigten einen Kredit von 1,67 Millionen Franken. Der Regierungsrat hatte das Projekt als zu teuer abgelehnt.

In der fünften Vorlage geht es um den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über die Beiträge für die ärztliche Weiterbildung. Sagt das Volk ja, zahlt Uri jährlich 440›000 Franken an die Kantone, die viele Assistenzärztinnen und -ärzte ausbilden.

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