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Uri: Wolf zum Abschuss freigegeben

Die Urner Regierung hat am Montag den Abschuss eines Wolfes aus der Gegend Realp verfügt, nachdem die Schadensschwelle erreicht worden ist. Die Abschussverfügung gilt für 60 Tage. 

Der Wolf soll gemäss Mitteilung des Kantons Uri auf der Alp Schweig im Witenwasserental in den vergangenen Tagen 14 Hausziegen gerissen haben. Zehn weitere Hausziegen werden vermisst.

«Das Urserntal ist Wolfpräsenzgebiet, weil sich bereits in anderen Jahren Wolfrisse an Nutztieren ereignet hatten», heisst es in der Mitteilung des Kantons. Gemäss der Beurteilung des Amts für Landwirtschaft handelt es sich bei der Alp Schweig um eine nicht zumutbar schützbare Alp, weshalb die Schadensschwelle von mindestens sechs getöteten Nutztieren erreicht worden ist.

Der Kanton warnt, dass mit weiteren Angriffen gerechnet werden muss. Um weiteren Schaden zu verhindern, wurden Herdenschutzmassnahmen (Erstellung Nachtpferch) auf der betroffenen Alp in Absprache mit dem Herdenschutzverantwortlichen ergriffen. Die Abschussbewilligung ist auf 60 Tage befristet. Der Abschussperimeter entspricht dem Alpperimeter der Wolfrisse im Witenwasserntal. Für den Abschuss ist das kantonale Amt für Forst und Jagd zuständig.

Abschussbewilligung

Die Kantone können einen Abschussbewilligung für einzelne, nicht zu einem Rudel gehörende Wölfe erteilen, die erheblichen Schaden an Nutztieren anrichten. Ein erheblicher Schaden durch einen einzelnen Wolf liegt vor, wenn in seinem Streifgebiet mindestens sechs Nutztiere innerhalb von vier Monaten getötet werden, nachdem bereits früher Schäden durch Wölfe zu verzeichnen waren (Wolfpräsenzgebiet). Die Herden müssen jedoch geschützt oder nicht zumutbar schützbar sein.

Kommentare (3)

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  • H.U. Aeppli | 26.06.2024
    Sehr geehrte M.T., Sehr geehrter M.T.
    So wie ich Sie einschätze, müssen Sie ein absoluter Tierfreund sein, der keine lästige Fliege, keine Stechmücke usw. "abschiesst" damit Sie weiter ungestört Ihr leben geniessen können. Das selbst gepflanzte Gemüse den Mäusen und Schnecken überlässt.
    Den Wespen und Hornissen Ihre Wohnung anbieten. Mit den Spinnen im Schlafzimmer leben usw.
    Dazu kann ich Ihnen nur gratulieren.
    • M.T | 26.06.2024
      Werte/r Frau/Herr Aeppli

      Vielen Dank für die Gratulation.

      Ich bin nicht nur ein Tierfreud, sondern allgemein ein Freund unschuldiger Lebewesen (dazu gehören eben auch Kinder).

      Als Kind bin ich bei meinen Grosseltern (Bio-Berglandwirte) aufgewachsen. Schon seit klein auf wurde uns Kinder die Moral beigebracht, dass man sein Hab und Gut auch anders als mit Waffen gegen plündernde Wildtiere verteidigen kann.

      Jedes Lebewesen ist schützenswert. Ausgenommen jene, welche durch absichtlichem und boshaftem Trieb einem anderen Lebewesen das Leben nehmen. Und zu dieser Kategorie gehört nun leider einzig das menschliche Wesen.
  • M.T. | 26.06.2024
    Obwohl wir uns im 21. Jahrhundert befinden, bewegen wir uns mit der Denkweise in dieser Thematik leider nach wie vor in der Steinzeit.

    Das Interesse des Tierhalters liegt hier klar nur am Schutz des Materials (Gut) bzw. am Schutz der eigenen finanziellen Einnahmen und Sicherheit, welches ein Nutztier mit sich bringt.

    Das Lebewesen selbst, spielt hierbei keine Rolle. Es wird lediglich als Finanzquelle betrachtet (wie oft üblich in der Bauernlobby).

    Der Wolf folgt seinem natürlichen Instinkt und wertet nicht, ob eine Beute finanziellem Wert entspricht oder nicht.

    Welches Lebewesen an Intelligenz überwiegt, lassen wir mal im Raum stehen.

    Was aber auf keinen Fall nachvollziehbar ist, weshalb ein tierisches Lebewesen - seinem Instinkt folgend - hingerichtet werden soll, um das finanziell einbringende Hab und Gut der Landwirte zu schützen;

    bei Kinderschänder und -mörder, welche sich am Kostbarsten und Unbezahlbarsten vergreifen, ist es dann aber ethisch nicht vertretbar, diese Lebewesen hinzurichten, um die Menschheit und unsere Kleinsten davor zu schützen.

    Ein Wolf jedoch, gehört gleich abgeschossen.

    Da darf man sich die Frage stellen: Ist sein Einkommen vor einem Wolf zu schützen kostbarer als das Leben eines unschuldigen Kindes vor einem Ungeheuer zu schützen?
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