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Wolf: Zehn Schafrisse und keine Abschussbewilligung

In Engelberg wurden mehrere tote Schafe gefunden, die Opfer von Wolfsattacken geworden sind. Der Kanton Obwalden hat die Älpler per SMS frühzeitig über die Wolfspräsenz informiert. Für den Wolf gibt es keine Abschussbewilligung, da keine Herdenschutzmassnahmen umgesetzt wurden.  

ome |

In den vergangenen Tagen hat ein Wolf im Gebiet Hohfad in Engelberg OW zehn Schafe gerissen, berichtet die «Obwaldner Zeitung». Ende Mai seien drei Schafe tot aufgefunden worden. Bis letzten Sonntag kam es zu weiteren fünf Rissen und zu Beginn dieser Woche wurden erneut zwei Schafe gerissen.

Das Amt für Landwirtschaft und Umwelt des Kantons Obwalden hat die Schafe als ungeschützt eingestuft. Aus diesem Grund gibt es für den Wolf auch keine Abschussbewilligung. Die betroffenen Älpler seien aufgefordert worden, die Tiere mit Zäunen zu schützen oder dann die Alp zu verlassen. Die Älpler hätten sich fürs Abalpen entschieden, heisst es im Bericht.

Älpler und Bauern wurden gewarnt

Die Obwaldner Älpler und Bauern wurden bereits Anfang Mai vom kantonalen Amt für Wald und Landschaft über die Wolfspräsenz informiert. Diese Information erfolgte über den SMS-Dienst, für den man sich anmelden muss. In dieser SMS wurde auch die dringliche Empfehlung ausgesprochen, sich um Herdenschutzmassnahmen zu kümmern. Mitte Juni gab es laut der «Obwaldner Zeitung» noch einmal eine SMS-Meldung.

Keine Abschussbewilligung

Für Wölfe, die erhebliche Schaden an Nutztiere anrichten, kann eine Abschussbewilligung erteilt werden. Ein solcher Schaden liegt vor, wenn ein einzelner Wolf in seinem Streifgebiet innerhalb von vier Monaten mindestens sechs Nutztiere tötet.

Eine wesentliche Voraussetzung für eine Abschussbewilligung ist, dass die Herden geschützt sind oder ein solcher Schutz aufgrund der geographischen Bedingungen nicht zumutbar ist. Da auf der Alp Hofad diese Herdenschutzmassnahmen fehlten, gibt es keine Abschussbewilligung für den Wolf.

Regulierung von Wolfsrudeln

Wenn ein Einzelwolf in einem Gebiet, in dem bereits früher Schäden aufgetreten sind, mindestens sechs Nutztiere reist, kann ein Abschuss genehmigt werden.

Ein Abschuss wird nur genehmigt, wenn zumutbare Herdenschutzmassnahmen ergriffen wurden. Nutztierverluste in Gebieten ohne ausreichenden Herdenschutz werden nicht angerechnet (Auszüge aus dem revidierten Jagdgesetz).

Kommentare (3)

Sortieren nach:Likes|Datum
  • Freidenker | 11.06.2025

    Eine Schande !



    Die ganze Wolfspolitik in der Schweiz stinkt zum Himmel !

  • Samuel Reichenbach-Wüthrich | 07.06.2025
    Wolfsris:
    Also was die Bürokratischen heraus kommt ist schlimm.Balt sind wir 10. Milonen und da wollen noch Wölfe Auswilderung.
    Noch was, zu erst fürhrt man den Schlepschlau ein mit fiel Geld, und jetzt? obligatorische und kein Geld mehr.
    Was passiert jetzt mit dem Schieber im Freilaufstall ? Mer schieben mehr Geld und wann kommt das Obligatorische.
    Ich kann nur sagen Finger weg und nur das was Obligatorische ist.
  • René Ramseier | 07.06.2025

    Ich war da, nur schon von der Ausbruch Sicherheit eine Katastroffe vom Wolf reinzukommen reden schon garnicht, nicht weit weg 400m weiter unten das selbe Bild Flurname Eien,die Zäune eine Einladung komm bedien dich.

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