Mit dem Nachhaltigkeits- und Innovationsprojekt «Kerb» (= Klima, Energie, Ressourcen, Biodiversität) werden Massnahmen umgesetzt, die einen wissenschaftlich ausgewiesenen Nutzen haben, wenige Zielkonflikte aufweisen sowie rasch und einfach umsetzbar sind, teilt der Kanton Zug am Montag mit.
Landwirte haben Ideen eingereicht
Zwar gibt der Bundesrat mit der «Strategie zur nachhaltigen Land- und Ernährungsstrategie bis 2050» die Richtung vor. «Konkrete Massnahmen zur Umsetzung liegen noch nicht vor. Der Kanton Zug will gleichwohl gemeinsam mit den Zuger Landwirtinnen und Landwirten vorwärts gehen», sagt die Zuger Volkswirtschaftsdirektorin Silvia Thalmann-Gut.
Die Ideen beim Projekt «Kerb» wurden nicht von der Verwaltung ausgearbeitet, sondern sie stammen von den Landwirtinnen und Landwirten. Insgesamt wurden über 50 Massnahmen eingereicht. Diese wurden von Fachpersonen eingeordnet und auf die Machbarkeit geprüft.
Sieben Massnahmen
Insgesamt haben sich 100 Landwirtschaftsbetriebe für eine oder mehrere Massnahmen (insgesamt 136 Massnahmen) angemeldet. Das sind 20 Prozent alle Zuger Betriebe. «Zwischen der ersten Information und dem Anmeldezeitfenster vergingen lediglich fünf Wochen. Wir werten die rege Beteiligung als Erfolg für das Projekt», sagt Thomas Wiederkehr, Leiter Zuger Landwirtschaftsamt. Der Vorteil sei, dass einige bereits etablierte Massnahmen anderer Kantone auch in Zug realisiert werden können.
Das Kerb-Projekt startet mit sieben Massnahmen:
- KERB 01: Ersatz von offenen und defekten Schachtdeckeln. Entschädigung 150 Franken pro Deckel; 300 Franken für eine Unterflurausführung
- KERB 02: Methanhemmende Fütterung von Kühen. Entschädigung 30 Franken pro GVE A1 oder A2 (Milchkühe und andere Kühe). Unterstützte Produkte: Agolin, BoBovaer
- KERB 03: Förderung Körnerleguminosen und Sonnenblumen. Entschädigung mind. 800 Franken bis max. 1'200 Franken/ha (Abhängig Budget / Anmeldung).
- KERB 04: Kulturen für die Humanernährung. Entschädigung 100 Franken/ha Hauptkultur.
- KERB 05: Abdeckung offener Güllelager. Entschädigung 60 Franken/m2 Abdeckung, max. 60 % der Projektkosten.
- KERB 06: Biosicherheit auf Schweinebetrieben. Erhöhung der Bio-Sicherheit (ASP, andere) durch Teilnahme am «BioSec» von Suisag. Entschädigung 300 Franken.
- KERB 07: Robuste Stein- und Kernobstsorten, primär für Direktvermarktung. Entschädigung 210 Franken/a (bei mind. 25 Bäumen pro Sorte und pro Are).
Die Massnahmen sind so formuliert, dass sie möglichst einfach umsetzbar sind. Ziel ist es, mit den eingesetzten Mitteln einen Anschub in zukunftsfähige Produktionsmethoden und Kulturen zu ermöglichen. Doppelzahlungen für gleiche Leistungen werden dabei ausgeschlossen.
Die Teilnahme am Nachhaltigkeits- und Innovationsprojekt steht allen direktzahlungsberechtigten Zuger Betrieben offen. Grundsätzlich gilt keine Verpflichtungsdauer, d.h. Betriebe können sich jährlich von bestehenden Massnahmen abmelden oder sich neu anmelden. Wo nicht anders vermerkt, erfolgt die Anmeldung via Agate bzw. landwirtschaftliche Betriebsdatenerhebung.
Das Kerb-Projekt will der Kanton gemeinsam mit den Bauern weiterentwickeln. Weil viele weitere Projekte und Strategien erarbeitet würden, auch von der Branche selbst, sei ein laufender Abgleich wichtig. «Dank der Nähe der Zuger Behörden zu den Landwirtschaftsbetrieben gelingt das im Kanton Zug sehr gut», erklärt Silvia Thalmann-Gut.
-> Mehr zum Projekt gibt es hier
-> Ausführliche Informationen zu den Massnahmen
Postulat ressourcenschonende und innovative Zuger Landwirtschaft
Die (damaligen) Zuger Kantonsrätinnen und Kantonsräte Mirjam Arnold, Laura Dittli, Hans Baumgartner und Michael Felber reichten im Februar 2022 ein Postulat betreffend ressourcenschonende und innovative Zuger Landwirtschaft ein. Die Postulierenden wollen die Zuger Bäuerinnen und Bauern und deren Ideen unterstützen. Zukunftweisende Projekte sollen mit finanziellen Anreizen angestossen und fachlich begleitet werden. Der Zuger Regierungsrat nahm den Auftrag an, schlug dem Kantonrat anstelle eines Projekts jedoch die Umsetzung eines vergleichbaren Auftrags auf Basis des bestehenden Einführungsgesetzes vor. Konkret sollen über das ordentliche Budget Mittel budgetiert werden, die der geforderten Unterstützung entsprechen.