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Zug: Wird Mehrwertabgabe erhöht?

Die Zuger Stimmberechtigten entscheiden am 18. Mai, wie hohe Abgaben auf planerische Wertsteigerungen von Grundstücken bezahlt werden sollen. Zur Auswahl stehen die «Mehrwert-Initiative» der SP und ein Gegenvorschlag der Regierung, welche die Grundeigentümer weniger stark belasten möchte.

Liegenschaften gewinnen bei Einzonungen, Um- und Aufzonungen oder Bebauungsplänen an Wert. Das Raumplanungsgesetz des Bundes sowie das 2019 vom Stimmvolk angenommene kantonale Planungs- und Baugesetz sehen bei Einzonungen eine Abgabe auf diesen sogenannten «planungsbedingten Mehrwert» vor. Bei Um- und Aufzonungen oder Bebauungsplänen können Gemeinden ebenfalls eine Abgabe erheben, dies ist aber freiwillig.

Initiative will erhöhte Abgabe breit einfordern

Die «Mehrwert-Initiative» fordert eine Erhöhung der Mehrwertabgabe von 20 auf 30 Prozent bei einem Freibetrag von 0,5 Millionen Franken. Diese soll nicht nur bei Einzonungen anfallen, sondern neu auch zwingend bei Wertgewinnen durch Aufzonungen oderBebauungspläne.

Die Initianten wollen mit Hilfe der neuen Abgabe für mehr günstige Wohnungen sorgen. Die Erträge daraus sollen zur Hälfte in die Förderung von bezahlbarem Wohnraum fliessen, etwa in die Unterstützung von Wohnbaugenossenschaften. Respektive sollen geplante preisgünstige Wohnungen als «Sachleistung» an die Mehrwertabgabe angerechnet werden.

Gegenvorschlag sieht tiefere Abgabe vor

Für Kantons- und Regierungsrat geht die Initiative zu weit. Zudem befürchten sie, dass eine Annahme weniger statt mehr bezahlbaren Wohnraum schaffen würde. Denn die vorgeschlagene Gesetzesänderung würde die Risiken und Kosten von Bauvorhaben allgemein erhöhen.

Regierung und Parlament kontern die Initiative deswegen mit einem Gegenvorschlag. Dieser will den Abgabesatz bei 20 Prozent belassen. Die Anwendung soll ebenfalls ausgeweitet werden, also auch bei Um- und Aufzonungen sowie Bebauungsplänen erhoben werden. Jedoch wird der Freibetrag bei 1,5 Millionen Franken angesetzt.

Die Erträge sollen raumplanerischen Massnahmen zugute kommen. Die Förderung des preisgünstigen Wohnungsbaus soll dabei «prioritär» behandelt werden. Welcher Anteil der Mittel dafür eingesetzt wird, lässt der Gegenvorschlag offen.

Das Initiativkomitee empfiehlt auch den Gegenvorschlag zur Annahme, da dieser «Kernelemente» des Begehrens übernehme. Der Gegenvorschlag hatte im Parlament nur eine knappe Mehrheitgefunden.

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