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Remise muss trotz Baugesuch weg

 

Der Entlebucher Landwirt Hans Bieri wehrte sich vergeblich gegen den Abriss seiner Remise. Nach dem Kantonsgericht wies auch das Bundesgericht seine Beschwerde ab. Bieri sieht den Betrieb in seiner Existenz gefährdet.

 

«Wenn wir unsere Geschichte jemandem erzählen, glaubt das kein Mensch», sagt Hans Bieri gleich zu Beginn eines Augenscheins des «Schweizer Bauer» vor Ort in Schangnau BE. Bernisch ist aber nur die Postadresse, ansonsten gehört der Betrieb, den Hans Bieri mit seiner Ehefrau Sabina und seiner Familie bewirtschaftet, zur Gemeinde Flühli LU. 

 

Moor oder kein Moor?

 

Bieris Geschichte reicht weit zurück. Teile seines Betriebs liegen in der Moorschutzzone, die seit 1999 in der Moorschutzverordnung des Kantons Luzern festgelegt worden war. Dann baute er 2006 eine Remise. Das Baugesuch dazu wurde vom Kanton und von der Gemeinde bewilligt. Als Bieri 2014 ein Baugesuch für den Neubau eines Stalles für seine Mutterkühe und eines Wohnhauses einreichte, war die Rückmeldung der Dienststelle für Landwirtschaft und Wald des Kantons Luzern (Lawa) ein Schock für ihn. «Darin stand: ‹Mit Erstaunen stellten wir fest, dass die Remise nicht am bewilligten Ort steht.›»

 

 

In der Tat steht die Remise in der Moorschutzzone von 1999. Laut Bieri hat das aber einen Grund: «Jean-Claude Bernegger von der Dienststelle für Umwelt und Energie sagte mir an einer Begehung vor Ort wörtlich, dass die Remise näher zur Gebäudeeinheit genommen werden solle, um Fahrspuren zu verhindern. Dies steht auch in meiner Baubewilligung.» Deshalb habe er sie an diesem Ort gebaut, wo seiner Meinung nach auch kein Flachmoor sei. «In den Plänen von 1999 ist dieses falsch eingezeichnet.»

 

Verfügung des Lawa

 

Die Remise also, die acht Jahre vorher erstellt worden war, war nun plötzlich Stein des Anstosses. Das Lawa stellte drei Möglichkeiten in Aussicht: die Remise abreissen, verschieben oder neu beurteilen, wobei eine Bewilligung eines Baugesuchs nicht in Aussicht gestellt werden könne. Bieri entschied sich, den Neubau eines Gesamtpakets aus Wohnhaus, Stall und Remise an einem Standort ausserhalb der Moorschutzzone zu planen.

 

Die Moorschutzzone sei nicht korrekt eingezeichnet, so Hans Bieri.
Olivier Ruprecht

 


Daraufhin wurde er 2018 auch privatrechtlich belangt. Das Lawa gelangte mit einer Strafanzeige wegen illegalen Bauens an die Staatsanwaltschaft Sursee LU. Diese entschied «Nichtanhandnahme und 2015 verjährt». «Da dachte ich, dass jetzt endlich Ruhe ist», sagt Bieri. Doch weit gefehlt. Schon wenige Monate später traf eine Abbruchverfügung des Lawa bei ihm ein.

 

Verlangt wurde die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes innert sieben Monaten. Der Landwirt machte daraufhin von der 30-tägigen Beschwerdefrist Gebrauch und zog ans Kantonsgericht, wo 2020 die Verhandlungen stattgefunden hatten.

 

Beschwerde abgelehnt

 

«Der Gerichtspräsident fragte, ob wir zu einem Kompromiss bereit wären: Sprich, die Remise in einen Neubau ausserhalb der Moorschutzzone zu integrieren», so Bieri. Er sei einverstanden gewesen, doch das Lawa habe später einen negativen Bescheid gegeben.

 

Schliesslich wies das Kantonsgericht Luzern die Beschwerde von Hans Bieri ab. Für Bieri war hier klar: «Das Kantonsgericht entscheidet nicht gerne gegen die Kantonsstellen. Zudem sehe ich den Entscheid als Retourkutsche für die Bewilligung als Ganzjahresbetrieb und für die Strassenzufahrt, die ich 2008 nach einem Kompromiss mit Pro Natura und der Stiftung Landschaftsschutz Schweiz machen durfte.»
Im Juli 2021 folgte das Urteil des Bundesgerichts. Die Beschwerde wurde abgewiesen.

 

Nie wie eine Moorlandschaft bewirtschaftet

 

Vergeblich warf Bieri ein, dass die Moorschutzzone in bundesrechtlichen sowie kantonalen Plänen nicht korrekt eingetragen worden sei. Das Gericht vertritt den Standpunkt, dass die Pläne 1996 öffentlich aufgelegen seien und dass Einsprache erhoben werden konnte. Das machte damals zwar der Vater von Hans Bieri, allerdings hatte er nur die Erschliessung der Liegenschaft, die differenziertere Regelung des Schnittzeitpunktes auf Moorflächen und flexiblere Regelungen betreffend Holztransporte über Moorflächen gerügt. «Die angeblich nicht korrekte Abgrenzung der Moorfläche hatte er indes nicht geltend gemacht», so das Bundesgericht.

 

Laut Hans Bieri reicht das Flachmoor nur bis an den Graben.
Olivier Ruprecht

 

Es hält sogar fest, dass selbst, wenn die Rüge rechtzeitig erhoben worden wäre, sie als unbegründet abzuweisen gewesen wäre. Dabei helfen auch die alten Landkarten von Bieri nicht, die bis 1946 zurückreichen und sowohl die Bewirtschaftung als auch die künstlich angelegten Graben belegen sollen. Laut Bieri ist der heutige Remisestandort nie wie eine Moorlandschaft bewirtschaftet worden.

 

Behörde will sich nicht äussern

 

«Weder das erwiesenermassen künstlich angelegte, stehende Gewässer, das nicht mehr im Flachmoorperimeter liegt, noch der künstlich herbeigeführte Graben, der angeblich die tatsächliche natürliche Grenze des Flachmoors darstellen soll, lassen darauf schliessen, dass eine fehlerhafte Abgrenzung vorliegt», urteilte jedoch das Bundesgericht.

 

Auf Anfrage des «Schweizer Bauer» wollte sich das Lawa nicht weiter zum Fall äussern. Stattdessen wurde ans Bundesgerichtsurteil verwiesen.

 

«Ein Hilferuf»

 

Bieri sagt, sein Fall solle als Hilferuf an die Politik verstanden werden. Das Geld für einen Abbruch und Wiederaufbau der Remise habe er so einfach nicht mehr. Man werde ihm vielleicht vorwerfen, er akzeptiere das Bundesgerichtsurteil nicht, aber: «Mit dem muss ich leben.

 

Denn es geht um nichts weniger als um die Existenz und die Weiterbewirtschaftung des Betriebes.» Er habe die Lehren aus dem Fall gezogen. So hat er eine Beschwerde gegen eine Änderung der Natur- und Landschaftsschutzverordnung (NLV) eingelegt. «Diese wäre die Grundlage, dass uns vorgeschrieben würde, welche Kuhrasse und welche Tierart wir im Moorgebiet halten dürften.» Er wolle sich nicht irgendeinmal den Vorwurf gefallen lassen müssen, nicht gehandelt und den Beschluss stillschweigend akzeptiert zu haben.

Kommentare (19)

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  • Wegmüller Peter. | 22.08.2021
    Auch im Kt. Bern gibt es solche Fälle. Es ist ein Graben, die Land Bevölkerung wird von Beamten Diskrimisier. Das Umweltschutz Gesetz hat viel Nachteile für die Landwirtschaft.
  • Hermann Krummenacher | 22.08.2021
    Das Bundesgericht muss zu dem sehr fragwürdigen Urteil gekommen sein, weil es zu wenig vom Sachverhalt wusste. So nah an die Hofgebäude heran darf eine Moorschutzzone nie kommen. Es braucht genügend Flache für die Gebäude und die zukünftigen Neubauten. Gute Gebäude sind unerlässlich, damit die Naturschutzflächen überhaupt gepflegt werden können. Behördenwillkür ist lächerlich und schadet uns allen!
  • Philipp | 22.08.2021
    Es gibt diverse Beispiele die mir bekannt sind die in die gleiche richtung gehen! Stallneubauten werden richtig bekämpft (ammoniak, abstände, zu grosszügig usw..) Reiner machtkampf der ämter, hat mit gesundem Menschenverstand nichts zu tun!
  • S. K. | 22.08.2021
    Hier müsste mal bei den Angesttelten vom LAWA aufgeräumt werden. Gewisse Personen von diesem Amt machen den Bauern das Leben schwer. Sie haben das Gefühl etwas besseres zu sein.
  • aeberhard | 22.08.2021
    Lächerlich die ganze geschichte. ich kenne den betrieb. er steht ganz alleine ohne irgendwas herum. sommer und winter kein einfaches lebend dort.
    diese Remise stört niemanden. aber unser umwelt quatsch muss ja immer was zu motzen haben.
  • Hans Zürcher | 22.08.2021
    Es riecht nach Behörden Willkür !
    Einfach nur traurig.
  • Inkognito | 22.08.2021
    "Die Dienststelle Landwirtschaft und Wald (lawa) hat noch nicht erkannt, dass sie da ist, um die Luzerner Landwirtschaft zu fördern, nicht zu bekämpfen."

    Bin jetzt bald 30 Jahre selbstständiger Bauer.... Eher etwas "linksgrün von der Mitte, aber (dachte ich!) mit gesundem Menschenverstand..... Hatte ich anfänglich noch sowas wie eine "freundschaftliche Partnerschaft" mit dem Lawa so nehme ich diese Behörde und ihre Mitarbeiter heute nur noch als "Vogt", "Vögte", wahr.

    Wie im Mittelalter...
  • Beat Furrer | 21.08.2021
    Es gibt niemanden in den Behörden, der die Wahrheit zu sagen getraut. Jeder versteckt sich hinter dem anderen. Das lawa hinter dem Bundesgericht und das Bundesgericht hinter irgendwelchen Auslegungen. Die Behörde ist als Dienerin der Bevölkerung (des Souverän) da, nicht als Herrscherin und als Verursacherin von Nöten für die Bevölkerung.
    • joggeli | 21.08.2021
      warst du nicht mal bei der lawa tätig? sog. ehem. Insider.
      • Beat Furrer | 21.08.2021
        Richtig.
        • Werner | 22.08.2021
          aha

          da schreibt also ein lawa-Insider.....
        • Ines | 22.08.2021
          Herr Furrer

          Sie waren nur gerade etwas mehr als zwei Jahre beim Lawa?
    • Ueli Nebiker | 22.08.2021
      Hätte ich nie gedacht, dass ich Beat Furrer einmal recht geben muss.
    • Beat Furrer | 22.08.2021
      Welche Wahrheiten werden von den Behörden nicht erkannt / gesagt?
      - Dass die Bundesverfassung die oberste Gesetzgebung ist
      - Dass darin "der Name Gottes" und die Freiheit entscheidend sind (Präambel, Schweizer Kreuz und Schweizer Geschichte)
      - praktisch alle Behördenmitglieder kennen weder Gott noch Sein Wort, können also gar nicht verstehen, was der Geist der Bundesverfassung ist und gemäss "dem Namen Gottes" entscheiden.
      - ...
      • Ines | 22.08.2021
        In der BV steht aber auch, dass Moore gechützt sind und ungeschmälert erhalten werden müssen (78 v, BV)
        • Beat Furrer | 22.08.2021
          Da wo die Remise steht, ist nicht mal ein Moor. Ausserdem ist die dezentrale Besiedelung wichtiger, als ein (scheinbarer) Schutz eines Moores. Hier ist den Ideologen die Verhältnismässigkeit völlig verloren gegangen. Mit Gesetzen wird letztlich die Freiheit untergraben. Mir kommen dabei die Pharisäer der Bibel in den Sinn, denen unser Herr sagen musste, dass sie durch ihre vielen Gesetze die Gebote Gottes auflösen würden. Analoges passiert heute mittels den Verboten, Regulierungen, ...
      • Beat Furrer | 22.08.2021
        Die Behörden, inklusive Bundesgericht, machen die Gesetze und deren Interpretation so, dass es in ihr Konzept passt. Es muss aber jedes Gesetz an der Verfassung geprüft werden. Da wird eben "der Name Gottes" völlig missachtet, auch der Freiheitsbegriff, der in der Präambel zwei Mal genannt wird. Dann die Rechtsgleichheit, die Verhältnismässigkeit, die Eigenverantwortung und die Subsidiarität.
        Ausserdem muss der Bundesrat mal begründen, weshalb wir eine "ausserordentliche Lage" hätten.
  • Beat Furrer | 21.08.2021
    Leerlauf der Behörde, der einen Landwirt in grosse Schwierigkeiten bringt. Die Dienststelle Landwirtschaft und Wald (lawa) hat noch nicht erkannt, dass sie da ist, um die Luzerner Landwirtschaft zu fördern, nicht zu bekämpfen. Auch ist die Behörde verpflichtet, sich an die Bundesverfassung zu halten. Das ist Verhältnismässigkeit, dezentrale Besiedelung, im Zweifel für den Angeklagten.
    Seit Corona- und Klima-Panik kennen wir ja die Verantwortlichen in Behörde und Politik.
    • IsidorK | 22.08.2021
      Warum haben Sie denn dort gearbeitet?

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