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Ressourceneffizienzbeiträge: Schonende Bodenbearbeitung präzisiert

Die Weisungen für zulässige Bodeneingriffe zur Schonenden Bodenbearbeitung, die zum Erhalt von Beiträgen berechtigen, wurden präzisiert. Die Änderungen gelten ab der Ernte der Hauptkulturen 2014.

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Die Weisungen für zulässige Bodeneingriffe zur Schonenden Bodenbearbeitung, die zum Erhalt von Beiträgen berechtigen, wurden präzisiert. Die Änderungen gelten ab der Ernte der Hauptkulturen 2014.

Die Weisungen der zulässigen Bodeneingriffe ab Ernte der vorangehenden Hauptkultur bis zur Saat der beitragsberechtigten Hauptkultur wurden per 1. Januar 2014 erlassen. Deren Einhaltung ist Voraussetzung für Ressourceneffizienzbeiträge. Nach intensiven Diskussionen mit Fachexperten wurden die zulässigen Bodeneingriffe nun wie nachfolgend erläutert präzisiert, wie das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) in einer Medienmitteilung schreibt.

Beitragsberechtigt sind laut Direktzahlungsverordnung (DZV) Kulturen, die mit Direktsaat (DS), Streifensaat (SS) oder Mulchsaat (MS) angelegt werden.

Wird keine Zwischenkultur angelegt, entsprechen die Bodeneingriffe ab der Ernte der vorangehenden Hauptkultur bis zur Aussaat der beitragsberechtigten Hauptkultur der Definition des gewählten Ansaatverfahrens der beitragsberechtigten Hauptkultur. Zulässige Bodeneingriffe generieren Beiträge von Fr.250/ha für Direktsaat, Fr.200/ha für Streifensaat und Fr.150/ha für Mulchsaat.

Wird eine Zwischenkultur angelegt, darf das Ansaatverfahren von demjenigen der beitragsberechtigten Hauptkultur abweichen. Sie muss jedoch ebenso wie die beitragsberechtigte Hauptkultur entweder durch Direktsaat, Streifensaat oder Mulchsaat erfolgen. Der Bodeneingriff der Zwischensaat gilt ab Ende der vorangehenden Hauptkultur bis zur Aussaat der Zwischenkultur.

Grundsätzlich ist der Einsatz des Pfluges verboten. Eine Ausnahme erfolgt, wenn die Fläche für den Zusatzbeitrag für Herbizidverzicht angemeldet wird. Weil Pflügen eine mechanische Unkrautbekämpfung ist, wird diese Kombination des Pflugeinsatzes mit dem Herbizidverzicht zugelassen. Wer ausserdem für die Mulchsaat beitragsberechtigt ist und sich zudem für den Verzicht von Herbiziden anmeldet, kann den Pflug mit maximal 10cm Bearbeitungstiefe für die Mulchsaat einsetzen.

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