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Restaurantbetreiber aus Gefängnis entlassen

sda |

 

Die drei Wirtsleute eines Restaurants in Zermatt, die wiederholt gegen die Covid-Zertifikatspflicht verstossen haben, kommen wieder auf freien Fuss. Das Zwangsmassnahmengericht lehnte den Antrag der Staatsanwaltschaft auf eine einmonatige Untersuchungshaft ab.

 

Das Zwangsmassnahmengericht in Sitten betrachtet gemäss seinen am Donnerstag veröffentlichten Erwägungen «den dringenden Tatverdacht» als «klar gegeben», dass sich die Beschuldigten der Hinderung einer Amtshandlung, des Siegelbruchs, des Ungehorsams gegen amtliche Verfügungen sowie allenfalls der Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte schuldig gemacht haben.

 

Das Vorliegen eines besonderen Haftgrundes, der für die Anordnung von Untersuchungshaft nebst dem dringenden Tatverdacht zusätzlich erfüllt sein müsste, verneint das Gericht jedoch. Die Staatsanwaltschaft kündigte bereits an, dass sie den Entscheid nicht anfechten wird.

 

Das Wirtepaar und dessen Sohn waren am Sonntag verhaftet worden, weil sie sich laut Polizei und Staatsanwaltschaft seit Wochen geweigert hatten, die aktuell geltenden Corona-Massnahmen zu befolgen, insbesondere die seit Ende September für Restaurants geltende Zertifikatspflicht. Ausserdem sollen sie Gäste ohne Maske bewirtet haben.

 

Zwei Tage vor der Festnahme waren die Betreiber über den Beschluss der Walliser Regierung benachrichtigt worden, dass ihr Restaurant bis vorläufig am 12. November geschlossen wird. Die Polizei brachte amtliche Siegel an und verstellte den Eingang mit Betonblöcken. Trotzdem öffneten die Betreiber wieder und und fuhren fort, Gäste zu bewirten.

 

Drohungen nicht ernst gemeint

 

Das Gericht schliesst zwar nicht aus, dass die Beschuldigten aufgrund ihrer bisherigen strikten Weigerungshaltung auch zukünftig nicht gewillt sein könnten, die entsprechenden behördlichen Massnahmen zu akzeptieren. Dadurch könnte – zumindest theoretisch – die Verbreitung des Corona-Virus gefördert und die öffentliche Gesundheit beeinträchtigt werden.

 

Das Gericht erachtet jedoch die gesetzlich verlangte drohende Schwere möglicher weiterer Vergehen als nicht gegeben, um eine weitere Präventivhaft zu begründen. Die Bejahung dieses besonderen Haftgrundes setze voraus, dass ernsthaft zu befürchten sei, eine Person werde ihre Drohung, ein schweres Verbrechen auszuführen, wahrmachen.

 

Das Gericht verweist in diesem Zusammenhang auf die «Frage» eines der Beschuldigten, ob beziehungsweise dass er sich «dann eventuell ebenfalls eine Schusswaffe organisieren müsse». Diese Äusserung ist laut dem Gericht im Rahmen der mündlichen Auseinandersetzung mit der Polizei gefallen und damit im Kontext zu sehen.

 

In Berücksichtigung der strengen Rechtssprechung lasse sich nicht zweifelsohne feststellen, dass die Äusserung auch ernst gemeint sein könnte beziehungsweise umgesetzt werde. Aus den Akten seien keine weiteren konkreten Anhaltspunkte zu entnehmen, dass durch Drohungen das Leben von Drittpersonen ernsthaft gefährdet sein könnte.

 

Keine konkrete Verdunkelungsgefahr

 

Zu der von der Staatsanwaltschaft als weiteren Haftgrund geltend gemachten Kollusions- und Verdunkelungsgefahr hält das Gericht fest, es sei noch nicht abschliessend untersucht worden, wer für welche Straftaten, insbesondere die Siegelbrüche, verantwortlich gemacht werden könne. Es sei jedoch aktenkundig dass die beschuldigten Personen dazu bereits polizeilich befragt sowie auch von der Staatsanwaltschaft bereits einvernommen worden seien.

 

Dass die Beschuldigten nach ihrer Freilassung versuchen könnten, zu involvierten Personen Kontakt aufzunehmen und das Verfahren zu torpedieren, sei eine rein theoretische Annahme. Mangels konkreter Verdunkelungsgefahr sei die Anordnung von Haft nicht zu rechtfertigen.

 

In der Szene der Gegner der Covid-19-Schutzmassnahmen hatte das in ihren Augen «brutale» Einschreiten der Polizei gegen die Wirtsleute und die Schliessung der Walliserkanne am Sonntag für etlichen Wirbel gesorgt. So kam es etwa zu Kundgebungen in Zermatt, bei denen auch die Freiheitstrychler mit von der Partie waren.

Kommentare (5)

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  • Hans | 05.11.2021
    Das sich etwas bewegt, das durch Menschenhand, nicht aufzuhalten ist, zeigen Zeichen der Zeit. Corona, Klimawandel, Kriminalität, extreme Organisationen ( Tierschutz und Wolfsbefürworter) .
    Reichtum und daneben grosse Armut, (und die Liebe, wird in vielen erkalten . Männer werden matt und Jünglinge weden fallen ) . Dazu die grosse Ratlosikeit, der Regierungen, von Osten bis Westen. Es ist Zeit, sich neu zu orientieren.
  • Anne | 05.11.2021
    Diese Frage ist berechtigt! Aber das ist halt gaaaaaanz was anderes. Und es gäbe noch andere Orte, wo man Betonklötze hinstellen könnte.
  • Kollege, geimpft, aber gegen Zwänge | 04.11.2021
    Warum stehen eigentlich keine Betonblöcke vor der Reitschule in Bern? Regelmässige Zerstörung von Staatseigentum (Polizeiautos) mit Schäden im sechsstelligen Bereich, werden nur mit Schulterzucken quittiert.
  • Demokrat | 04.11.2021
    Sie haben gegen die Zertivikatspflicht verstossen, und ohne Maske Kunden bedient, jetzt werden sie wie Schwerverbrecher behandelt!
    Und das in der Schweiz!
    Soweit sind wir heute!
    Wollen wir das beenden, dann müssen wir das Covid- Gesetz ABLEHNEN, schon unseren Kindern zuliebe!
  • Beat Furrer | 04.11.2021
    Wenn ich die Abstimmungsunterlagen zum C-Gesetz lese, dann kann ich nur den Kopf schütteln über die Irreführung der Wähler! Redet von Subsidiarität und Verhältnismässigkeit, obwohl genau hier Bundesrat und Task Force völlig versagt haben!
    Der Polizeieinsatz im Wallis hat gezeigt, welcher Geist hinter den Covid-Massnahmen steckt. Nicht der Geist Gottes, nicht der Geist der Bundesverfassung ("Namen Gottes, des Allmächtigen"), nicht der Geist der Freiheit und Eigenverantwortung.
    NEIN zum C-Gesetz!

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