Ab Dienstag sind schweizweit Restaurants, Kultur-, Freizeit- und Sportbetriebe geschlossen. Die Skigebiete dürfen offen bleiben, sofern sie eine kantonale Bewilligung erhalten. Im Gegensatz zum umliegenden Ausland verzichtet der Bundesrat auf einen «harten Lockdown».
Der Bundesrat verschärft zwar die nationalen Massnahmen zur Eindämmung des Coronavirus, schliesst aber beispielsweise Läden oder Skigebiete nicht, wie er am Freitag an seiner Sitzung beschlossen hat.
Für Skigebiete Kanton zuständig
Kantone, in denen die Reproduktionszahl unter 1 sowie die 7-Tage-Inzidenz unter dem schweizerischen Durchschnitt liegt, dürfen weiterhin die Massnahmen in ihrem Hoheitsgebiet lockern und beispielsweise Restaurants und Sporteinrichtungen öffnen.
Für die Skigebiete bleiben ebenfalls die Kantone zuständig. Für den Betrieb gelten laut dem Bundesrat aber strenge Voraussetzungen: Die epidemiologische Lage muss den Betrieb erlauben und in den Spitälern, beim Contact Tracing sowie beim Testen müssen ausreichende Kapazitäten sichergestellt sein. Auch müssen strenge Schutzkonzepte vorliegen und deren Umsetzung sichergestellt werden. Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, darf ein Kanton keine Bewilligung erteilen.
Verschiedene Ausnahmen
Die Mehrheit der Kantone steht – anders als noch vor Wochenfrist – hinter der Verschärfung der Massnahmen noch vor den Festtagen, wie die Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) mitteilte. «In einer Lage mit flächendeckend deutlich zu hohen Fallzahlen ist es besonders wichtig, dass die Massnahmen einheitlich, klar verständlich und wirksam ausgestaltet sind.» Die GDK fordert die Kantone dazu auf, Ausnahmen zurückhaltend anzuwenden.
In weiten Teilen der Schweiz werden also ab dem 22. Dezember für einen Monat viele Einrichtungen geschlossen sein: Gastronomiebetriebe ausser Kantinen, Restaurants für Hotelgäste, Take-away-Angeboten und Lieferdiensten; Sportbetriebe mit Ausnahme von Profisportanlässen ohne Zuschauer sowie Aktivitäten von Kindern und Jugendlichen; Museen, Kinos, Bibliotheken, Casinos, botanische Gärten und Zoos ohne Ausnahmen.
Reto Blunier
Im Freien darf Sport in Gruppen bis maximal fünf Personen weiterhin getrieben werden, wie der Bundesrat weiter schreibt. Kulturelle Aktivitäten bleiben in Kleingruppen möglich. Läden dürfen montags bis samstags von 6 bis 19 Uhr öffnen, ausgenommen an Feiertagen.
«Bleiben Sie zu Hause»
Aufgrund der «besorgniserregenden» epidemiologischen Lage empfiehlt der Bundesrat der Bevölkerung, zu Hause zu bleiben. «Die Menschen sollen ihre sozialen Kontakte auf ein Minimum beschränken sowie auf nicht notwendige Reisen und auf Ausflüge verzichten.»
Die Zahl der Covid-19-Fälle steigt in der Mehrheit der Schweizer Kantone exponentiell an, und das auf einem sehr hohen Niveau. Noch vor Ende Jahr will der Bundesrat deshalb darüber diskutieren, ob es weitere Massnahmen braucht. . Am 30. Dezember 2020 wird er eine Zwischenbeurteilung vornehmen und Anfang Januar Bilanz ziehen.
Auf Automatismen – wie beispielsweise ein oft diskutiertes Ampelsystem – verzichtet die Regierung weiterhin. Hier kommt sie auch einem kantonalen Anliegen nach. «Ein fixes Ampelsystem kann zwar die Kommunikation gegenüber der Bevölkerung erleichtern, engt aber den Spielraum für die Behörden ein», schreibt die GDK.
Schnelltests auch ohne Symptome
Das Ziel der getroffenen Entscheide ist laut dem Bundesrat klar: «Den Kantonen muss es wieder möglich sein, das Testen, die Nachverfolgung der Kontakte, die Isolation und die Quarantäne lückenlos zu gewährleisten.»
Der Bundesrat hat zudem den Einsatz von Schnelltests erweitert, um noch breiter testen zu können. Bisher sind ausschliesslich Antigen-Schnelltests mittels Nasen-Rachen-Abstrich anerkannt. Künftig dürfen in Apotheken, Spitälern, Arztpraxen und Testzentren alle Arten von Schnelltests durchgeführt werden, die den Kriterien des Bundes entsprechen.
Schnelltests können zudem neu auch bei Personen ohne erkennbare Symptome durchgeführt werden. Sie können zum Beispiel als zusätzlichen Schutz in Schutzkonzepten von Altersheimen, Hotels oder am Arbeitsplatz integriert werden. Wer positiv getestet wird, sollte als Bestätigung unverzüglich einen PCR-Test durchführen lassen.
Fernando Zhiminaicela
„CORONA IN DER SCHWEIZ, Plädoyer für eine evidenzbasierte Pandemie-Politik“ von Konstantin Beck & Werner Widmer. Hier schreiben auf gut 130 Seiten zwei ausgewiesene Experten des Gesundheitswesens.
Das Volk ist der Souverän. „Frei ist nur, wer die Freiheit gebraucht“ aus der Präambel der Bundesverfassung.
„Die Wahrheit wird euch frei machen.“ Kämpft für eure rechtmässige Freiheit!
Und wenn er dann noch die damaligen Massnahmen gegen Aids mit denen gegen Covid 19 vergleicht, spricht dies Bände...
Auch das Argument, dass die zusätzlichen Spitaleintritte pro Tag (normal 3300, jetzt plus 180) kein Problem sein sollen, ist ziemlich fadenscheinig. Die meisten 'normalen' Patienten gehen ins Spital für eine Behandlung oder Operation und gehen, ohne je eine Intensivstation gesehen zu haben, nach 1, 2 Tagen bis spätestens einer Woche wieder nach Hause.
Ich nehme mal an, dass kein Covid 19- Infizierter wegen leichter 'Grippesymptome' ins Spital eingewiesen wird...
Zudem frage ich mich, ob ein Professor für 'Versicherungsökonomie' der Richtige ist, um so etwas richtig einschätzen zu können?
Schliesslich ist es doch für viele Versicherungen nur von Vorteil, wenn die Pandemie noch länger dauert und - auch wenn dies sehr makaber tönt und sehr menschenverachtend ist - die 'schlechten Risiken' einfach wegsterben! :-(