Produzenten und Verarbeiter haben sich im Rahmen der Richtpreisrunde auf eine Erhöhung der Richtpreise bei Knospe-Körnerleguminosen geeinigt. Bei Gerste, Hafer, Triticale, Futterroggen, Futterweizen und Körnermais gibt es keine Änderung. Bei Gerste und Triticale wird ein Rückbehalt eingeführt.
Beim Bio-Futtergetreide ist vergangenen Jahr die Versorgung dank zusätzlicher Ackerfläche weiter gestiegen. 2020 wurden 35'102 Tonnen geerntet, 3 Prozent mehr als im Vorjahr. Der Anteil an inländischem Futtergetreide liegt nun bei 80.65%.
Der Bedarf an Mischfutter ist in derselben Zeitperiode um 2,5 Prozent gestiegen. «Dieser Zuwachs widerspiegelt das ungebremste Absatzwachstum von Schweizer Bio-Produkten tierischen Ursprungs wie Milch, Fleisch und Eier», schreibt Bio Suisse.
Rückbehalt bei Gerste und Triticale
Da bei Gerste, Hafer, Triticale und Futterroggen eine Vollversorgung möglich und auch beim Körnermais eine hohe Inlandversorgung zu erwarten ist, wurden wie im Vorjahr folgende Massnahmen beschlossen:
Eine Vermarktungssperre für Knospe-Importware Gerste, Hafer, Triticale und Futterroggen ab dem 15. Juli 2021 und für Körnermais ab dem 30. September 2021 sowie die eingeschränkte Vermarktung von inländischer Umstellware ab Ernte 2021 mit einem Rückbehalt auf den Richtpreis. Die Höhe des Rückbehalts resultiert aus der Differenz zwischen konventionellem Preis und Bio-Richtpreis.
Ab 1. Januar 2022 gilt die Richtlinie für die Wiederkäuerfütterung mit 100 Prozent Futter aus der Schweiz. «Die Prognose für den Getreideabsatz ist heute deshalb ungewiss», schreibt Bio Suisse. Auswirkungen werden bei der Gerste und Triticale erwartet. Deshalb wird ein zusätzlicher Rückbehalt von 3 Fr./dt auch auf Vollknospe-Gerste und -Triticale eingeführt. Diese Rückbehalte werden bei einer allfälligen Überversorgung zur Deklassierung verwendet.
Bio Suisse
Förderung von Körnerleguminosen
«Der Einsatz der Körnerleguminosen wird mit der Richtlinienverschärfung in der Wiederkäuerfütterung ab 2022 wichtiger», schreibt Bio Suisse. Der Absatz für Körnerleguminosen für 2021 ist gesichert. Lupinen und Soja werden neu mit 32 Fr./100 kg (2020: 35 Fr.) und Ackerbohnen und Eiweisserbsen weiterhin mit 3 Fr./dt gefördert.
Bei allen Körnerleguminosen wurde der Richtpreis angehoben: Bei Eiweisserbsen (87 Fr. +2 Fr.), Ackerbohnen (77 Fr. + 2 Fr.), Lupine (99 Fr. +5 Fr.) und Soja (110 Fr. +5 Fr.). «Die Erhöhung ist ein klares Zeichen, den Anbau auszudehnen», hält Bio Suisse fest. Aus Sicht des Marktes wird der Körnerleguminosenanbau in Mischkultur gewünscht.
Auf sämtlichem Inland-Futtergetreide wird wie bisher ein Rückbehalt von 1 Fr./100 kg vom Richtpreis abgezogen. Der Rückbehalt sei zweckgebunden und diene der Produktionsförderung der inländischen Körnerleguminosen, schreibt Bio Suisse.