Die Bilder gingen viral: Nach dem Ende der Messe Tier&Technik in St. Gallen haben junge Männer ein Rind mit dem Zug mitgeführt. Das könnte für den Halter Folgen haben. Die Staatsanwaltschaft prüft, ob eine Widerhandlung gegen das Tierschutzgesetz vorliegt.
Mehrere junge Männer waren an jenem Sonntagabend im Februar ein wenig angeheitert mit der Bahn unterwegs. So weit, so gut. Doch sie hatten einen ungewöhnlichen Mitpassagier dabei – ein Rind. Die Bilder und Videos gingen auf den sozialen Medien viral. Denn eine solche Situation gab es in der Schweiz wohl noch nie.
Bahnbetreiber verzichtete auf Anzeige
Das Rind war zuvor an der Fachmesse Tier&Technik ausgestellt. Gegen 19 Uhr stiegen das Rind und seine Begleiter an der Station St. Fiden in St. Gallen in die S-Bahn in Richtung Wittenbach ein. Wie der «Blick» berichtete, sollte das Tier nach Muolen SG zurückgebracht werden. Die Fahrt blieb nicht unbemerkt, sondern es wurden umgehend Handy gezückt.
Das Bahnpersonal alarmierte die Polizei. Die Stadtpolizei St. Gallen jedoch beruhigte. Das Tier sei «ruhig und gut betreut» gewesen. «Wir wurden informiert, mussten aber nach Rücksprache mit den SBB nicht ausrücken», sagte Roman Kohler, Mediensprecher der Stadtpolizei St. Gallen, gegenüber FM1Today.
Der Bahnbetreiber verzichtete auf eine Anzeige. «Wir werden Gnade vor Recht walten lassen und hoffen, dass der Paarhufer seine Fahrt geniessen konnte und er sicher am Bestimmungsort angekommen ist», sagte Thurbo-Mediensprecher Christian Baumgartner zu «Blick».
Bisher noch keine Anzeige eingegangen
Doch die Zugfahrt wird nun noch einmal aufgerollt, wie nun das «St. Galler Tagblatt» berichtet. Zwar ging bisher keine Strafanzeige ein. Die Staatsanwaltschaft des Kantons St. Gallen prüft aber, ob beim Vorfall gegen geltendes Gesetz verstossen wurde. Eine allfällige Widerhandlung gegen das Tierschutzgesetz steht dabei im Vordergrund. Wäre ein Straftatbestand erfüllt, würde es sich um ein Offizialdelikt handeln, welches von Amtes wegen verfolgt werden müsste, so die Staatsanwaltschaft zur Zeitung. Für die betroffene Person gelte die Unschuldsvermutung.
Auch beim St. Galler Veterinäramt ist man alles andere als entspannt. Es prüfte den Sachverhalt. «Der Halter der Kuh ist uns bekannt», bestätigt Thomas Christen, Fachperson für Tierschutz beim Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen, zum «St. Galler Tagblatt». Bei solchen Vorfällen werde geprüft, ob eine Rechtsverletzung vorliege. Die betroffene Person werde befragt oder es werde eine Stellungnahme eingefordert. Liege ein begründeter Verdacht vor, werde eine Strafanzeige eingereicht werde, so Christen.
Den Kuhtransport habe das Amt angeschaut. In diesem Fall seien die Rückmeldungen aus der Bevölkerung sehr unterschiedlich ausgefallen. Einige wollten eine Bestrafung, landwirtschaftliche Kreise hätten aber mit Unverständnis über den Wirbel reagiert, so Christen.


