Die grosse Kammer fordert eine sogenannte Fast-Track-Zulassung bei Wirkstoffen mit geringen Risiken.
Grangeneuve
Stimmt auch der Ständerat dem Anliegen zu, muss der Bundesrat die Pflanzenschutzmittelverordnung entsprechend anpassen.
Modernere Pflanzenschutzmittel
Die grosse Kammer fordert eine sogenannte Fast-Track-Zulassung bei Wirkstoffen mit geringen Risiken. Zeigt die Bewertung, dass alle im Produkt enthaltenen Wirkstoffe und Formulierungsstoffe die Kriterien für ein geringes Risiko erfüllen, soll die Bewilligung innert einer Frist von maximal sechs Monaten mindestens provisorisch erteilt werden. Gleichzeitig mit dem Gesuch um Bewilligung eines Pflanzenschutzmittels mit geringem Risiko muss die Gesuchstellerin nachweisen, dass die Kriterien für geringes Risiko sowohl für den Wirkstoff wie auch für alle Formulierungsstoffe erfüllt sind.
Die Motionäre – Mitte-Nationalrat Philipp Matthias Bregy (VS) und Grünen-Nationalrätin Christine Badertscher (BE) – begründeten ihre Vorstösse damit, dass mit der Anpassung modernere, insbesondere biologische Pflanzenschutzmittel schneller zur Anwendung gelangen könnten. Das sei ökologisch und ökonomisch sinnvoll.
Viele Gesuche hängig
«Es geht darum, dass mit einem beschleunigten Bewilligungsverfahren dringend nötige Pflanzenschutzmittel früher als bisher üblich zugelassen werden können. Denn heute haben wir das Problem, dass viele Anträge lange hängig bleiben, insbesondere weil die Zulassungsbehörde zu wenige Ressourcen zur Verfügung hat», sagte Christine Badertscher.
Diese Verzögerungen würden Innovationen und einen modernen, nachhaltigen Pflanzenschutz einschränken. Mit einem beschleunigten Verfahren für risikoarme Substanzen würden den Schweizer Bauern Zugang zu einem innovativen Pflanzenschutz zu ermöglicht. «Auch in der EU laufen Diskussionen, ein beschleunigtes Verfahren für «low-risk»-Produkte einzuführen. Wir würden also keinen Sonderzug fahren», führte sie aus.
Beispiel Apfelwickler
Badertscher stellte ihren Ratskollegen ein Beispiel vor. Der Apfelwickler sei ein Schädling, der die Apfelproduktion erheblich beeinträchtige. Ein Viruspräparat würde hier Abhilfe schaffen. «Zwei neue Produkte dieser Art wurden vor sechs Jahren zur Zulassung eingereicht. Es handelt sich dabei um eine identische Formulierung wie bei bereits vorhandenen Virenprodukten, jedoch mit anderen Virusisolaten», sagte Badertscher. Dies ist nötig, damit Resistenzen vorgebeugt werden kann.
Die Beurteilung dauere nun aber seit bereits über sechs Jahren an. «Und die Produkte sind noch immer nicht zugelassen», machte sie klar. Das Problem sei nicht bei der Bewilligungsbehörde zu suchen, da diese über zu wenig Ressourcen verfüge. «Ein beschleunigtes Bewilligungsverfahren würde helfen, diese Überlastung zu reduzieren», sagte sie weiter.
Bundesrätin warnte vergeblich
Der Bundesrat lehnt die Motionen ab. Laut Gesundheitsministerin Elisabeth Baume-Schneider werden Gesuche für Pflanzenschutzmittel, die ausschliesslich Wirkstoffe mit geringem Risiko enthalten, bereits heute prioritär behandelt. Eine provisorische Zulassung könne jedoch nur erteilt werden, wenn eine vollständige Prüfung zeigen würde, dass es sich effektiv um einen Wirkstoff und ein Pflanzenschutzmittel mit geringem Risiko handle. «Um dies in einer kürzeren Zeit zu beurteilen als bisher, wären zusätzliche Ressourcen bei den Beurteilungsstellen und der Zulassungsstelle erforderlich», sagte Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider.
Die Europäische Union kenne kein beschleunigtes Verfahren für Pflanzenschutzmittel mit geringem Risiko. «Mit der Annahme der Motion würden wir vom System der Europäischen Union abweichen», warnte sie. Dadurch könnten weniger Beurteilungsergebnisse der EU übernommen werden, als es heute der Fall ist.
Eine Zulassung innerhalb von sechs Monaten sei zu ambitioniert: Die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln mit neuen Wirkstoffen benötigt zurzeit, wie in der EU, mehrere Jahre. «Dabei hängt die Dauer nicht nur von der Bearbeitungszeit beim Bund ab, sondern auch von der Zeit, die die Gesuchstellerinnen für die Nachreichung zusätzlicher Unterlagen und die Beantwortung von Nachfragen benötigen», so der Bundesrat.