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«Riskiere nicht meinen Hof»

In Österreich sind die Bauern aufgrund eines Gerichtsurteils höchst verunsichert. Ein Bauer ist wegen einer tödliche Kuhattacke auf eine Frau zu einer Schadensersatzzahlung von 490'000 Euro verurteilt worden. Ein Landwirt aus der Steiermark tut seine Verunsicherung über die sozialen Medien kund und trifft eine Entscheidung.

 

 

In Österreich sind die Bauern aufgrund eines Gerichtsurteils höchst verunsichert. Ein Bauer ist wegen einer tödliche Kuhattacke auf eine Frau zu einer Schadensersatzzahlung von 490'000 Euro verurteilt worden. Ein Landwirt aus der Steiermark tut seine Verunsicherung über die sozialen Medien kund und trifft eine Entscheidung.

Ein Urteil schockiert die österreichischen Bergbauern. Nach einer tödlichen Kuh-Attacke auf eine deutsche Touristin im Sommer 2014 im Pinnistal im Bundesland Tirol muss der beklagte Landwirt den Hinterbliebenen Schadenersatz zahlen.

Zu Tode getrampelt

Die Frau war mit ihrem Hund auf einem Wanderweg unterwegs. Plötzlich liefen die Kühe seitlich auf sie zu. Die Herde hatte es vermutlich auf dem Hund abgesehen. Dieser soll sich jedoch nicht aggressiv gegenüber den Kühen verhalten haben.

Die Wanderin wurde angegriffen und schwer verletzt. Während 45 Minuten wurde die 45-Jährige reanimiert. Die Deutsche erlag jedoch ihren Verletzungen. Gemäss dem Obduktionsbericht wurde die Frau zu Tode getrampelt. In der Folge beklagte der Wittwer den Bauern.

Gericht: Einzäunen zumutbar

Der Ehemann und der Sohn des Opfers erhalten insgesamt rund 180'000 Euro. Zusätzlich müsse der Bauer dem Mann eine monatliche Rente von 1200 Euro und dem Sohn von 350 Euro zahlen, teilte das Gericht am Freitag mit. Insgesamt beläuft sich die Summe auf gegen 490'000 Euro.

Nach Auffassung des Gerichts hatte der Bauer nur unzureichend vor den Gefahren einer Mutterkuhherde, in der Kälber aufwachsen, gewarnt. Die aufgestellten Warnschilder hätten nicht ausgereicht. «An einem neuralgischen Punkt wie dem Unfallort sind Abzäunungen zum Schutz des höchsten Gutes, des menschlichen Lebens, notwendig und aufgrund des geringen Aufwandes auch zumutbar», argumentierte das Gericht.

Anwalt: Kein freies Wegrecht auf Alp

Der Anwalt des beklagten Landwirts kann sich der Argumentation des Gerichts nicht anschliessen: «Das hätte eine Lawine von Folgen für Viehhalter im alpinen Bereich. Die freie Weide würde es dann nicht mehr geben, weil man dann jede Fläche von stärker frequentierten Wegen abzäunen muss.»

Anwalt Jenewien erklärte gegenüber ORF, dass die Bauern künftig das Durchqueren ihrer Weiden untersagen könnten. Das freie Wegerecht nach dem Forstgesetz gelte nur für den Wald und nicht für freie Weideflächen. Der Landwirt will das Urteil an die nächste Instanz weiterziehen, weil es einen Präzedenzfall darstellen würde.

Landwirtschaftskammer: Praxisfremd

Das Urteil sei praxisfremd und gefährde das Miteinander von Tourismus und Alpwirtschaft, kritisierte die Landwirtschaftskammer Tirol. «Das Urteil ruft unter den Landwirten extreme Ängste und Verunsicherung hervor. Die Bauern fragen mich, ob sie die Kühe noch auf die Alp treiben sollen, oder ob sie die Alpen komplett sperren sollen», sagte Josef Hechenberger, Präsident der Tiroler Landwirtschaftskammer. Allein Tirol verfügt über 15'000 Kilometer markierte Wander- und Bergwege.

Landwirt: Sömmere keine Kühe mehr

Ein Landwirt aus dem Bundesland Steiermark hat seine Konsequenzen bereits gezogen. «Als Landwirt und Alpbauer möchte ich euch informieren, dass ich im Falle der Bestätigung des Tiroler Urteils, gemeinsam mit vielen Kollegen keine Rinder mehr auf unsere Alpen im Sommeralm-Teichalmgebiet treiben werde», schrieb Paul Lang am Freitag auf Facebook.

Er breche damit eine jahrhundertalte Tradition. Dies sei aber aus Selbstschutz notwendig. «Uns Bauern ist es nicht zumutbar, dass wir für die von uns geduldeten Freizeitnutzer unsere Höfe riskieren. Sollte dieses Urteil wirklich halten, überlasse ich meinen Almanteil gratis allen Wanderern zur Nutzung», schreibt der Bauer weiter.

Die Hunde könnten dann das Gras fressen. «Ich bestehe aber darauf, dass ich meine Almflächen im Herbst wieder gepflegt zurück erhalte», so Lang. «Offenbar gibt es viele, die es besser wissen, was wir Bauern tun sollen», schliesst der Landwirt seinen Post. Die Zeilen von Lang zeigen Wirkung. Der Post wurden innerhalb von drei Tagen 5000 Mal geteilt. Dazu gab bis jetzt fast 1300 Kommentare.

 

 

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