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Rösti im «Wolfs-Fadenkreuz»: Ermittlungen eingestellt

Auf Klebern in der Stadt Bern wird Bundesrat Albert Rösti nicht nur verunglimpft, sondern es wird auch zu seinem «Abschuss» aufgefordert. Die Ermittlungen werden nun aber eingestellt.

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Die Botschaft auf den Klebern ist geschmacklos: «Ölbert Rösti präventiv ershooten!!!». SVP-Bundesrat Albert Rösti ist mit einem roten Fadenkreuz mitten im Gesicht zu erkennen, dahinter ein fauchender Wolf. Er wird zum «Abschuss freigegeben». Die Kleber, die in der Stadt Bern zu finden sind, zielen auf Röstis Pläne zur Regulierung des Wolfs. «Ölbert» ist ein Spitzname für Rösti, weil er vor seinem Amt als Bundesrat im Parlament für die Mineralölindustrie lobbyierte. Rösti war von 2015 bis 2022 Präsident von Swissoil, dem Dachverband der Brennstoffhändler der Schweiz.

«Wann endlich merken die Verantwortlichen in Politik, Medien und Gesellschaft, wie gefährlich es wird, wenn sie solchen Linksextremisten und vorgeblichen Umweltaktivisten mit Nachsicht begegnen, ja ihr Treiben noch befeuern?», berichtete die Weltwoche.

Keine Anhaltspunkte

Mitte März 2024 informierte das Bundesamt für Umwelt das Bundesamt (Bafu) für Polizei (Fedpol). «Abklärungen sind im Gang», sagte das Bafu gegenüber «Blick». «Anders als offenbar den Urhebern der geschmacklosen Aktion, geht es dem Bundesrat um die Sachfragen, die politisch zu lösen sind», so das Bafu weiter. Weil es sich bei dem Gewaltaufruf gegen Rösti um ein Offizialdelikt handelt, wurde bei der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland Strafanzeige eingereicht.

Die Berner Polizei nahm in der Folge Ermittlungen auf. Diese sind nun aber offenbar im Sand verlaufen. Die Urheber der Kleber konnten nicht ausfindig gemacht werden. «Das Verfahren gegen die unbekannte Täterschaft wurde mangels Anhaltspunkte eingestellt», sagte der stellvertretende Berner Generalstaatsanwalt Christof Scheurer am Mittwoch gegenüber «Blick».

Wölfe während fünf Monaten präventiv regulieren

Im März 2024 stellte der Bundesrat die revidierte Jagdverordnung vor. Während fünf Monaten sollen in der Schweiz Wölfe abgeschossen werden können, bevor sie Schaden anrichten. Zudem sieht der Bundesrat in der neuen Jagdverordnung Eingriffe bei anderen geschützten Arten wie Steinbock oder Biber vor. Die Vernehmlassung dauert bis am 5. Juli 2024.

Der Bundesrat hat das Ziel, die angepasste Jagdverordnung am 1. Februar 2025 in Kraft treten zu lassen. «Mit der Vorlage setzt der Bundesrat sowohl Anliegen der Nutztierhaltung als auch zum Schutz der Lebensräume wildlebender Säugetiere und Vögel um», heisst es in der Mitteilung.  Einen ausführlichen Artikel findet Ihr hier

Änderungen im Detail

Präventive Regulation des Wolfsbestands:   Die Kantone sollen jedes Jahr vom 1. September bis 31. Januar den Wolfsbestand präventiv regulieren können, also bevor die Wölfe Schäden angerichtet haben. Dafür müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) muss den Regulationsgesuchen der Kantone zustimmen. Auch die Steinbockkolonien können im Herbst präventiv reguliert werden. 

Reaktive Regulation des Wolfsbestands:   Kantone können während der Sommermonate schadenstiftende Wolfsrudel reaktiv regulieren, also nachdem Schaden entstanden ist. Diese Abschüsse verfügen die Kantone, nach vorgängiger Zustimmung des BAFU. Die Kantone können einzelne Wölfe, die eine Gefährdung für Menschen darstellen, abschiessen. Hier ist keine Zustimmung des BAFU notwendig.

Kommentare (1)

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  • Max Waibel | 30.06.2025
    Wo ist das Problem? Ölbert hat sich selbst zur Zielscheibe gemacht, mit seinem Trump-ähnlichen Gebaren ist er einer Demokratie nicht würdig. Rösti gehört aus dem Bundesrat entfernt.
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