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Rohholz: Richtpreise einen wichtigen Schritt weiter

Der Ständerat will der Holzbranche die Vereinbarung von Richtpreisen für in der Schweiz geerntetes Rohholz ermöglichen. Die kleine Kammer nahm einen entsprechenden Gesetzesvorschlag ihrer Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie am Montag mit 40 zu 0 Stimmen bei einer Enthaltung an.

blu/sda |

Seit 2020 werden hierzulande keine Richtpreise mehr für Rohholz - Stammholz, Industrieholz, Energieholz – publiziert werden.

Weko schritte ein

Seit der Auflösung der Schweizerischen Holzmarktkommission (HMK) und einem Auskunftsbegehren der Wettbewerbskommission (Weko) hat WaldSchweiz seither nur noch historische Preise publiziert. Die HMK, bestehend aus Vertretern der Walbesitzer, der Holzindustrie und der Säger, gab regelmässig Preisempfehlungen für Rundholz aus Schweizer Wäldern, und zwar differenziert nach Baumarten und Sortimente, heraus.

Für Waldbesitzer, darunter viele Landwirtinnen und Landwirte, war das Einstellen dieser Preisempfehlungen eine weitere schlechte Nachricht. Denn die meisten Forstbetriebe und Waldeigentümer in der Schweiz arbeiteten seit Jahren defizitär. Als Folge davon sinke die Bereitschaft, die Wälder trotzdem noch zu pflegen und zu nutzen und damit den wertvollen einheimischen Rohstoff Holz für die nachgelagerten Glieder der Wertschöpfungskette zur Verfügung zu stellen, sagte Ständerat Daniel Fässler (Mitte/AI), der auch als Präsident des Schweizerischen Waldeigentümerverbands (WaldSchweiz) amtet, am Montag im Ständerat.

An Marktpreise orientieren

Nun soll sich das wieder ändern. Das Waldgesetz soll diesbezüglich ergänzt werden. Einzelne Unternehmen sollen nicht zur Einhaltung solcher Richtpreise gezwungen werden. Die Änderung solle die Schweizer Waldbesitzerinnen und -Besitzer befähigen, sich beim Verkauf von Rohholz aus ihren Wäldern an Marktpreisen zu orientieren ohne ein Verfahren befürchten zu müssen, sagte Fässler im Ständerat. Er hatte die Vorlage mit einer parlamentarischen Initiative angestossen

«Den rund 250’000 öffentlichen und privaten Waldeigentümer stehen schweizweit nur noch rund 50 mittlere und grosse Sägewerke gegenüber. 98,6 Prozent der Waldeigentümer sind Private, und ihr Anteil an der gesamten Waldfläche beträgt knapp 30 Prozent. Vor allem diese privaten Waldeigentümer sind auf beratende Unterstützung angewiesen», führte Fässler aus.

3 Punkte

Von der Fällung eines Baumes bis zur Bereitstellung der daraus produzierten Schnittwaren dauere es mehrere Monate. «Damit die angebotene Menge einigermassen der Nachfrage entspricht, braucht es mittel- und langfristige Prognosen», machte Fässler klar. Zudem sei der Holzmarkt ein Käufermarkt. «Der Preis für Rundholz wird im Wesentlichen durch die Nachfrage bestimmt», führte Fässler aus.

Fässler will mit seinem Vorstoss das Waldgesetz ergänzen, und zwar mit folgenden drei Punkten:

  • Die Organisationen der Waldeigentümer und Waldeigentümerinnen können auf nationaler oder regionaler Ebene Richtpreise herausgeben, auf die sich die Lieferanten und die Abnehmer geeinigt haben.
  • Die Richtpreise sind nach Baumarten bzw. nach Sortimenten und Qualitätsabstufungen differenziert festzulegen.
  • Das einzelne Unternehmen kann nicht zur Einhaltung der Richtpreise gezwungen werden.

Mit der Revision des Waldgesetzes soll die nötige gesetzliche Grundlage geschaffen werden, damit sich die Akteure des Holzmarkts austauschen können. «Denn an diesem Bedürfnis aller Marktteilnehmer hat sich nichts geändert», sagte Fässler.

Bundesrat für Vorlage

Auch der Bundesrat begrüsste die Vorlage. «Die 250’000 Waldeigentümer sind auf transparente Marktpreise angewiesen, um den Wald pflegen zu können», sagte Umweltminister Albert Rösti im Rat. Die Möglichkeit der Vereinbarung von Richtpreisen habe indirekt positive Effekte, da die Pflege des Waldes besser finanziert werden könne. Es sei ein Hauptziel des Bundesrats, eine nachhaltige Waldbewirtschaftung in der Schweiz sicherstellen zu können.

Zwar seien Richtpreise im Sinne des Kartellgesetzes grundsätzlich nicht erwünscht. «Der Bundesrat ist aber der Überzeugung, dass durch die Veröffentlichung der genannten Richtpreise gemäss Vorlage keine kartellrechtlich unzulässige Beseitigung des Wettbewerbs entsteht», führte Rösti aus. Denn einzelne Unternehmen können nicht  zur Einhaltung der Preise gezwungen werden. «Und es dürfen keine Richtpreise für Konsumentenpreise, also Preise in der letzten Stufe, festgelegt werden», so der Umweltminister weiter.

Als nächstes wird der Nationalrat entscheiden.

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