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Rohholz: Richtpreise sind wieder möglich

Ein wichtiges Instrument für die Waldbesitzer kehrt zurück. Sie und Abnehmer von Rohholz können künftig unverbindliche Richtpreise vereinbaren und veröffentlichen. Nach dem Ständerat hat am Dienstag auch der Nationalrat einer entsprechenden Vorlage zugestimmt.

Die Schweizerischen Holzmarktkommission (HMK), bestehend aus Vertretern der Walbesitzer, der Holzindustrie und der Säger, gab regelmässig Preisempfehlungen für Rohholz aus Schweizer Wäldern, und zwar differenziert nach Baumarten und Sortimente, heraus. Ab 2020 durften die Richtpreise für Stammholz, Industrieholz, Energieholz aus wettbewerbsrechtlichen Gründen nicht mehr publiziert werden.

Derzeit nur historische Preise möglich

Nach der Auflösung der Schweizerischen Holzmarktkommission (HMK) und einem Auskunftsbegehren der Wettbewerbskommission (Weko) hat der Verband Waldschweiz nur noch historische Preise publizieren dürfen.  Für Waldbesitzer, darunter viele Landwirtinnen und Landwirte, war das Einstellen dieser Preisempfehlungen eine weitere schlechte Nachricht, nebst den tiefen Preisen.  Denn die meisten Forstbetriebe und Waldeigentümer in der Schweiz arbeiten seit Jahren defizitär. 

Als Folge davon sinke die Bereitschaft, die Wälder trotzdem noch zu pflegen und zu nutzen und damit den wertvollen einheimischen Rohstoff Holz für die nachgelagerten Glieder der Wertschöpfungskette zur Verfügung zu stellen, warnte Ständerat Daniel Fässler (Mitte/AI) im Juni 2024 in der kleine Kammer. Fässler ist auch Präsident des Schweizerischen Waldeigentümerverbands (Waldschweiz).  Er stiess mit einer parlamentarischen Initiative eine Gesetzesänderung an. 

Holzmarkt ist Käufermarkt

Wichtige Änderung zu früher: Einzelne Unternehmen können nicht zur Einhaltung von Richtpreisen gezwungen werden. Die Änderung solle die Schweizer Waldbesitzerinnen und -Besitzer befähigen, sich beim Verkauf von Rohholz aus ihren Wäldern an Marktpreisen zu orientieren ohne ein Verfahren befürchten zu müssen, sagte Fässler weiter.

«Den rund 250’000 öffentlichen und privaten Waldeigentümer stehen schweizweit nur noch rund 50 mittlere und grosse Sägewerke gegenüber. 98,6 Prozent der Waldeigentümer sind Private, und ihr Anteil an der gesamten Waldfläche beträgt knapp 30 Prozent. Vor allem diese privaten Waldeigentümer sind auf beratende Unterstützung angewiesen», führte Fässler aus.

«Damit die angebotene Menge einigermassen der Nachfrage entspricht, braucht es mittel- und langfristige Prognosen», machte Fässler klar. Zudem sei der Holzmarkt ein Käufermarkt. «Der Preis für Rundholz wird im Wesentlichen durch die Nachfrage bestimmt», führte Fässler aus. Das sah auch der Ständerat so. Er stimmte der parlamentarischen Initiative 40 zu 0 Stimmen bei einer Enthaltung zu.

Keine Mengensteuerung

Am Dienstag behandelte nun der Nationalrat den Vorstoss. Auch hier war die Zustimmung überaus deutlich. Die Änderung des Waldgesetzes wurde mit 152 zu 11 Stimmen bei 16 Enthaltungen gutgeheissen. Christian Wasserfallen sprach im Namen der FDP-Fraktion. Er wies darauf hin, dass die Ernte im letzten Jahr um 4 Prozent beim Stammholz und um 7 Prozent beim Energieholz gestiegen sei. Wasserfallen anerkannte zwar, dass der Holzmarkt schwierig zu bestellen sei. Doch die Skepsis zur Vorlage war nicht zu überhören. «Bei Preisempfehlungen stellt sich die Frage, ob alle von diesem Preis profitieren werden. Das wird nicht so sein und ist ja gar nicht möglich», mahnte der Freisinnige an. Der Preis werde für die einen stimmen, für andere aber weniger. Das sei in einem Markt so. 

Die Einführung einer Preisempfehlung, die für die Unternehmen sogenannt unverbindlich sein soll, werde von der Mehrheit der FDP unterstützt. Er nahm auch noch einmal Bezug auf das Verbot der Richtpreise. «Die Holzmarktkommission hatte den Fehler gemacht, indem sie Preisempfehlungen kommuniziert hat und versucht hat, Holzmengensteuerungen zu machen. Das ist kartellrechtlich verboten. Verboten ist eben auch die Preisabsprache, auch wenn sie nur als Preisempfehlung da ist», führte Wasserfallen aus.  Er selbst lehnte die Änderung ab.

Waldeigentümer könne sich besser behaupten

Monika Rüegger (SVP/OW) misst dem neuen Instrument eine grosse Bedeutung zu. «Diese parlamentarische Initiative bezweckt in erster Linie, die Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer zu befähigen, sich im Schweizer Holzmarkt besser zu behaupten», führte sie aus. Die Änderung des Waldgesetzes ermögliche es, dass sich die Akteure über das verfügbare Angebot an Rundholz und über die bestehende Nachfrage austauschen können. «Auf dieser Basis können unverbindliche Empfehlungen zur Holzschlagmenge und zu den Qualitäten abgegeben werden - und ja, auch Preisempfehlungen», so Rüegger.

Auch Priska Wismer-Felder (Mitte/LU) strich die Vorteile der Vorlage hervor. die Auflösung der Holzmarktkommission habe vor allem die privaten Waldeigentümer, die sich nicht beruflich mit den Marktpreisen auseinandersetzen, vor grosse Herausforderungen gestellt. Durch die Initiative könne sich die Branche wieder über die Marktsituation austauschen. «Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die einzelnen Unternehmen nicht zur Einhaltung der Richtpreise gezwungen werden können», hob Wismer-Felder hervor.

Schafft Transparenz

Auch die Grünen haben der Vorlage zugestimmt. Für viele Waldbesitzer sei heute die Nachfrage nach Rohholz schwer abzuschätzen, sagte Christophe Clivaz (Grüne/VS). So bestehe die Gefahr, dass dem Wald zu viel Holz entnommen werde. Die Initiative ermöglichen die Planung einer bedarfsgerechten Holzernte und eines kostendeckenden Einschlags. Und sie biete eine Grundlage für Preisverhandlungen und sorge für Transparenz. 

Der Bundesrat war mit der Gesetzesänderung einverstanden. Auch er vertrat die Ansicht, ohne transparente Marktpreise sinke der Anreiz, den Wald zu pflegen. Zugleich seien die kartellrechtlichen Vorgaben eingehalten, denn einzelne Unternehmen könnten nicht zur Einhaltung solcher Richtpreise gezwungen werden. 

«Der Holzverkauf leistet einen wesentlichen Beitrag zur Finanzierung der Waldbewirtschaftung und Waldpflege. Der Bundesrat erhofft sich entsprechend auch positive Auswirkungen auf die Sicherstellung der Waldfunktionen Schutz und Nutzen sowie die Erholungsfunktion», sagte Bundesrat Albert Rösti. 

Das Waldgesetz wird mit folgenden drei Punkten ergänzt:

  • Die Organisationen der Waldeigentümer und Waldeigentümerinnen können auf nationaler oder regionaler Ebene Richtpreise herausgeben, auf die sich die Lieferanten und die Abnehmer geeinigt haben.
  • Die Richtpreise sind nach Baumarten bzw. nach Sortimenten und Qualitätsabstufungen differenziert festzulegen.
  • Das einzelne Unternehmen kann nicht zur Einhaltung der Richtpreise gezwungen werden.
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