Rote Karte für alte Badewannen auf den Weiden Noch ist vieles unklar bei den neuen Landschaftsqualitätsbeiträgen. Der Bund macht nun aber in einer Richtlinie den Kantonen Vorgaben. Und die Agridea hat Beitragsansätze für einzelne Massnahmen berechnet.
Mit den Landschaftsqualitätsbeiträgen (LQB) kommt etwas ganz Neues auf die Landwirtschaft zu. Künftig gibt es nicht nur Beiträge, welche die Produktion, die Ökologie oder das Tierwohl fördern, sondern auch für die Pflege der Landschaft. Nach wie vor stehen die Bauernfamilien im Ungewissen, ob und wofür sie dereinst LQB erhalten werden.
Bund macht Vorgaben
In einem ähnlich luftleeren Raum standen die Kantone. Der Bund spielte ihnen den Ball zu, sie sollten den LQB einen Inhalt geben. Er habe den Kantonen die unternehmerische Freiheit zur Ausgestaltung der LQB lassen wollen, sagte Bundesrat Johann Schneider-Ammann jüngst in Zollikofen BE vor den Medien. Die Kantone hätten den Bund aber gebeten, konkrete Richtlinien auszuarbeiten.
Diese hat das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) nun vor wenigen Tagen publiziert. Und die Richtlinien ähneln einem Kochrezept zur Erarbeitung eines oder mehrerer Landschaftsqualitätsprojekte. Sie legen fest, wie gross ein Einzugsgebiet eines Projekts sein darf, wer die Trägerschaft übernehmen kann und dass eine Landschaftsfachperson zugezogen werden muss. Immer wieder wird darin auch betont, dass die Bauern bei der Ausgestaltung beigezogen werden müssen.
Bis ein solches Projekt steht und Beiträge fliessen, entsteht ein erheblicher Aufwand mit entsprechenden Kosten. Daran will sich der Bund beteiligen. «Die auf der Grundlage eines Mandats erbrachten und von der Trägerschaft bezahlten Leistungen können vom Bund mit 50% der fakturierten und von der Trägerschaft bezahlten Kosten oder höchstens 20000 Franken unterstützt werden», steht in den Richtlinien. Das Geld dafür stammt aus dem Zahlungsrahmen «Grundlagenverbesserung und Sozialmassnahmen», nicht aus dem Budget der Direktzahlungen.
Nichts für Geranien
Im Vorfeld wurde viel über mögliche Beiträge spekuliert. Gibt es nun Geld für Geranien? Einen Hofbaum? Eine Liegewiese? Oder einen Holzzaun? Am Ende wird dies im einzelnen Projekt geregelt. Doch laut der Richtlinie muss ein Bezug zur landwirtschaftlichen Nutzung vorhanden sein, Geranienschmuck ist ausdrücklich von LQB ausgeschlossen. Ebenso die Errichtung einer Finnenbahn oder eines Mountainbike-Trails, weil sie «mit einem permanenten weiträumigen Bewirtschaftungsverzicht verbunden sind».
Noch im Februar, im Entwurf der Richtlinie, sah das BLW eine Mindestbeteiligung vor. Demnach hätten zu Beginn eines Projekts 50% der Landwirte im Perimeter mitmachen müssen. Nun sieht das BLW davon ab. Hingegen müssen am Ende der Umsetzungsperiode von acht Jahren zwei Drittel der Betriebe mitmachen oder die vertragnehmenden Betriebe zwei Drittel der Fläche bewirtschaften.
Konkrete Beispiele gibt es in den Arbeitshilfen der Agridea zu den Richtlinien. So könnten LQB fliessen, wenn Weidetränken saniert würden. Denn, seien feste Tränken von Morast umgeben, störe dies das Landschaftsbild. Wird die alte Badewanne durch einen Holz-, einen Natur- oder Kunststeintrog ersetzt und die Umgebung befestigt, könnte ein einmaliger Betrag fliessen. Ein weiteres Beispiel ist der Blumenstreifen entlang eines Ackers. Dessen Ansaat soll finanziert und die darauf folgende Pflege entschädigt werden. Auch das Beimischen von Ackerbegleitflora soll gefördert werden.
337 Franken pro Baum
Zum Unterhalt von Trockenmauern rechnet die Agridea vor, dass dieser mindestens zu zweit erledigt werden soll und dass je Kilometer jährlich sechs Arbeitsstunden à 28 Franken aufgewendet werden müssen. Diese Arbeit sollte also mit jährlich 168 Franken je Kilometer Trockenmauer honoriert werden. Natürlich werden auch die landschaftsbereichernden Bäume erwähnt. Für die Pflanzung von mindestens fünf Hochstammbäumen veranschlagt die Agridea 337 Franken pro Baum. Für den Erhalt von frei stehenden Einzelbäumen werden 32 Franken pro Baum genannt, dies für den Mehraufwand (z. B. Ausmähen) und den Minderertrag auf der Standfläche.


