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«Rote Karte für Sparpläne-Foul»

Am Mittwoch wurde in Bern die Delegiertenversammlung des Schweizer Bauernverbandes durchgeführt. Dabei wurde eine Resolution zuhanden des Parlaments verabschiedet. Das Schreiben fordert die Politik auf, die Sparmassnahmen rückgängig zu machen.

Auf totales Unverständnis stiessen die Sparpläne des Bundesrats beim Agrarbudget. Der Schweizer Bauernverband bediente sich beim Verfassen der Resolution beim Vokabular der Fussballwelt. Der SBV und seine Delegierten zeigen der Politik «die rote Karte für das Sparpläne-Foul». Sie fordern Parlament und Bundesrat auf, die «unfairen Sparmassnahmen» im Budget 2024 sowie im Rahmenkredit 2026-2029 für die Landwirtschaft zu korrigieren. 

Der Verband weist auf die grossen Herausforderungen der Landwirtschaft hin. So würden der Klimawandel, die gesellschaftlichen Erwartungen in den Bereichen Umweltschutz und Tierwohl und die Ernährungssicherheit die Landwirtinnen und Landwirten viel abverlangen.

Die Delegierten erwarten von Parlament und dem Bundesrat, dass sie den Bauernfamilien mindestens die gleichen finanziellen Mitteln wie bisher zur Verfügung stellen. «Eine Kürzung der Mittel würde die Nachhaltigkeit der Landwirtschaft schwächen», heisst es in der Resolution.

Der SBV nennt folgende Gründe, weshalb die Kürzungen rückgängig gemacht werden müssen:

  • Die Anforderungen an die Bauernfamilien sind aufgrund von Parlamentsbeschlüssen, beispielsweise im Rahmen der Absenkpfad-Ziele, stark gestiegen, was mit Mehrkosten und Minderträgen in der Produktion von mindestens 100 Mio. Franken verbunden ist. Hinzu kommt, dass infolge der Inflation auch in der Landwirtschaft die Produktionskosten stark angestiegen sind.
  • Die Landwirtschaft ist nicht für die steigenden Bundesausgaben verantwortlich. Seit 20 Jahren belaufen sich die Ausgaben konstant auf 3.6 Milliarden Franken, während die Ausgaben des Bundes um 35 Mrd. oder um über 80% gestiegen sind. Der Anteil des Agrarbudgets an den Gesamtausgaben des Bundes beträgt heute nur noch 4.5 Prozent.
  • Die Einkommenssituation der Bauernfamilien ist besorgniserregend tief. Das landwirtschaftliche Einkommen liegt weit unter dem Niveau des Vergleichseinkommens und der durchschnittliche Stundenlohn beträgt lediglich 17 Franken. Die vorgesehenen Sparmassnahmen führen zu sinkenden Einkommen. Der Bundesrat hat gemäss Art. 5 LwG den gesetzlichen Auftrag, Massnahmen zu ergreifen, wenn das landwirtschaftliche unter dem vergleichbaren Einkommen liegt. Das Sparprogramm verstösst gegen diesen Gesetzesartikel.
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