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Rübenbauern wehren sich

Die Rübenbauern sind verärgert. Der Vorwurf der Zuckerwarenhersteller, dass der Mindestzoll ein Rohstoffpreisnachteil bedeutet, stimme so nicht. Der Mindestgrenzschutz für Zucker ist gemäss den Zuckerrübenpflanzer seit der Einführung Anfang 2019 nur während einem Monat zur Anwendung gekommen.

 

 

Die Rübenbauern sind verärgert. Der Vorwurf der Zuckerwarenhersteller, dass der Mindestzoll ein Rohstoffpreisnachteil bedeutet, stimme so nicht. Der Mindestgrenzschutz für Zucker ist gemäss den Zuckerrübenpflanzer seit der Einführung Anfang 2019 nur während einem Monat zur Anwendung gekommen.

In der vergangenen Wochen haben die Zuckerwarenhersteller über den Geschäftsgang im Jahr 2019 berichtet. Die Zahlen machen den Herstellern Sorgen.

«Rohstoffpreis-Handicap»

Die Bonbons-Produzenten haben im vergangenen Jahr trotz einer höheren Absatzmenge den Umsatz nicht steigern können. Der positive Verlauf des Exportgeschäfts hat die negative Entwicklung im Inlandgeschäft kompensiert. Doch in der Schweiz geraten die Hersteller immer mehr unter Druck und verlieren seit Jahren Marktanteile. 

Sorgen bereitet den Herstellern die Rahmenbedingungen. Erschwerend auf das Geschäft wirkt sich der seit Anfang 2019 erstarkte Franken aus. Wenig angetan ist die Branche vom Mindestgrenzschutz für Zucker. «Dies hat zu einem neuen agrarpolitischen Rohstoffpreis-Handicap für Schweizer Hersteller gegenüber der ausländischen Konkurrenz geführt», beklagt der Verband Biscosuisse.

Bereits eine Woche zuvor haben die Dauerbackwaren-Hersteller sich über den Mindestgrenzschutz für Zucker beschwert. Diese Stützungsmassnahme für den Schweizer Zucker habe das Rohstoffpreis-Handicap zusätzlich vergrössert, teilte Biscosuisse damals mit. Der Dachverband Biscosuisse mit Sitz in Bern vertritt die Interessen der Zuckerwaren- wie auch der Dauerbackwarenhersteller.

Falschaussage

Diese Aussagen haben den Schweizerischen Verband der Zuckerrübenpflanzer (SVZ) verärgert. In einer Mitteilung nehmen sie Bezug auf die Aussagen von Biscosuisse. «Der Anfang 2019 eingeführte Mindestgrenzschutz Zucker von 70 Franken pro Tonne Zucker wurde nur im ersten Monat angewendet», schreibt der SVZ. 

Seither würden auch die berechneten Grenzabgaben auf dieser Höhe (70 Franken je Tonne) zu liegen kommen. «Der Vorwurf der Zuckerwarenhersteller, dass der Mindestzoll ein Rohstoffpreisnachteil bedeutet, stimmt so nicht», heben die Rübenpflanzer hervor. Der SVZ könne im Hinblick auf die anstehenden Diskussionen zur Zuckermarktordnung und zur Agrarpolitik 2022+ die Falschaussage so nicht stehen lassen.

Dank dem Hilfspaket des Bundes habe die Anbaufläche stabilisiert werden können. Dies haben für die Industrie keine finanziellen Nachteile mit sich gebracht. Und auch die Wettbewerbsfähigkeit sei dadurch nicht tangiert gewesen, hält der SVZ fest.

 

Die Zuckerbranche erhielt vom Bund zusätzliche Unterstützung. Befristet von Anfang 2019 bis Ende 2021 wird der Einzelkulturbeitrag von 1800 auf 2100 Fr./ha erhöht. Gemäss Agrareinfuhrverordnung überprüft das Bundesamt für Landwirtschaft die Zollansätze für Zucker monatlich und setzt sie so fest, dass die Preise für importierten Zucker den Marktpreisen in der Europäischen Union entsprechen. Seit dem 1. Januar 2019 gilt ein Mindestzoll von 70 Fr. pro Tonne Zucker. Gründe für die Unterstützung durch den Bund sind die Aufhebung der Zuckerquoten, der Exportbeschränkungen und des Mindestpreises für Zuckerrüben in der EU im Herbst 2017. Die Zuckerproduktion in der EU erhöhte sich deutlich. Die Folge waren tiefere Preise. Um den Preis zu stützen, löste die Schweizer Zucker AG Reserven auf.

 

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