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Rückerstattung der Mineralölsteuer beantragen

Noch bis Mitte Januar kann für verbrauchte Treibstoffe die Rückerstattung der Mineralölsteuer beantragt werden.

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Noch bis Mitte Januar kann für verbrauchte Treibstoffe die Rückerstattung der Mineralölsteuer beantragt werden.

Bis 15. Januar 2016 können bei der Oberzolldirektion die Rückerstattungsanträge für die Treibstoffsteuer eingereicht werden. Der Anspruch auf die Rückerstattung verwirkt, wenn der Verbrauch mehr als zwei Jahre vor Einreichen des Antrages zurückliegt. Die Mineralölsteuer auf Treibstoff (Benzin, Diesel) wird dem Bewirtschafter eines landwirtschaftlichen Betriebes für sämtliche seiner ausgeführten landwirtschaftlichen Arbeiten rückerstattet.

Als Bewirtschafter gilt die Person, die einen Betrieb auf eigene Rechnung und Gefahr bewirtschaftet. Die Zollverwaltung ist berechtigt, beim Antragsteller unangemeldet Betriebskontrollen durchzuführen. Landwirtschaftliche Betriebe und Lohnunternehmen, die mit ihren Maschinen und Fahrzeugen für Dritte Arbeiten ausführen, erhalten für diese Arbeiten keine Rückerstattung. Die Mineralölsteuer wird übrigens auch der Forstwirtschaft, der Berufsfischerei und dem Naturwerkstein-Abbau rückerstattet.

 

Mehr Informationen

Im Internet:

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Informationen und Antragsformulare bestellen:
Oberzolldirektion
Sektion VOC
Automobilsteuer
Rückerstattungen
3003 Bern
Telefon 058 462 65 47
Mail [email protected]

 

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