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Rückerstattung für Treibstoffsteuer einreichen

Bis Mitte Januar 2014 können bei der Oberzolldirektion die Rückerstattungsanträge für die Treibstoffsteuer des Jahres 2013 eingereicht werden. Zeit dafür hat man aber noch etwas länger.

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Bis Mitte Januar 2014 können bei der Oberzolldirektion die Rückerstattungsanträge für die Treibstoffsteuer des Jahres 2013 eingereicht werden. Zeit dafür hat man aber noch etwas länger.

Der Anspruch auf die Rückerstattung verwirkt erst dann, wenn der Treibstoff mehr als zwei Jahre vor Einreichen des Antrages verbraucht worden ist. Die Mineralölsteuer auf Treibstoff (Benzin, Diesel) wird dem Bewirtschafter eines landwirtschaftlichen Betriebes für sämtliche seiner ausgeführten landwirtschaftlichen Arbeiten rückerstattet.

Als Bewirtschafter gilt die Person, die einen Betrieb auf eigene Rechnung und Gefahr bewirtschaftet. Landwirtschaftliche Betriebe und Lohnunternehmen, die mit ihren Maschinen und Fahrzeugen für Dritte Arbeiten ausführen, erhalten für diese Arbeiten keine Rückerstattung.

Informationen zum Ausfüllen des Rückerstattungsantrages können im Internet abgerufen werden: www.zoll.ch -> Zollinformationen -> Firmen ? Steuern und Abgaben ? Mineralölsteuer ? Steuerrückerstattungen.

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