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Saat- und Pflanzgut: NR will keine Garantiefondsbeiträge

Das geltende Landesversorgungsgesetz ist noch vom kalten Krieg geprägt. Nach dem Ständerat hat am Mittwoch auch der Nationalrat einer Modernisierung zugestimmt.

sda |

 

 

Das geltende Landesversorgungsgesetz ist noch vom kalten Krieg geprägt. Nach dem Ständerat hat am Mittwoch auch der Nationalrat einer Modernisierung zugestimmt.

Das totalrevidierte Gesetz unterscheidet nicht mehr zwischen wirtschaftlicher Landesverteidigung und schweren Mangellagen. Die Behörden können rascher eingreifen, um drohende oder bereits eingetretene Mangellagen abzuwenden. Die Versorgung mit lebenswichtigen Gütern soll flexibel und mit kurzen Reaktionszeiten sichergestellt werden.

Wirtschaft ohne Vorräte

Eine neue Herausforderung stellen dabei die veränderten Abläufe der globalisierten Wirtschaft dar. Heute gilt das Just-in-time-Prinzip. Rohstoffe, Halbprodukte und Ersatzteile werden kaum noch auf Vorrat gehalten.

Ein Fokus der Vorlage ist daher das robuste Funktionieren von Stromversorgung, Logistik, Informations-, Kommunikations- und Finanzdienstleistungen. Der Bundesrat kann Unternehmen dazu verpflichten, technische oder administrative Vorbereitungen zu treffen, um ihre Produktions-, Verarbeitungs- und Lieferbereitschaft sicherzustellen.

Er kann anordnen, dass bestimmte Anlagen in Betrieb genommen werden oder dass bestimmte Dienstleistungen weiterhin erbracht werden. Er kann Preise festsetzen, Güter rationieren, deren Ausfuhr verbieten oder Zuteilung, Verarbeitung und das Recycling regeln. Branchenvereinbarungen können unter Umständen allgemeinverbindlich erklärt werden.

Bewährtes beibehalten

Die Landesversorgung wird aber nicht total umgebaut. Beibehalten werden das Subsidiaritätsprinzip, das Milizsystem und insbesondere die Vorratshaltung von lebenswichtigen Gütern wie Nahrungsmitteln, Heilmitteln oder Erdölprodukten. Die Pflichtlager bleiben Aufgabe der Privatwirtschaft. Finanziert werden sie weiterhin über einen Zuschlag auf den Verkaufspreis, wobei neuerdings der Bund allfällige ungedeckte Kosten übernehmen muss.

Im Nationalrat stiess die Modernisierung der Landesversorgung auf breite Zustimmung. Die Modernisierung sei nötig, sagte Kommissionssprecher Jakob Büchler (CVP/SG). Ein grundlegend neuer Ansatz sei aber nicht vorgesehen, Bewährtes werde beibehalten. Im Grundsatz sprachen sich die Fraktionen geschlossen für die Vorlage aus.

Privilegien für Landwirtschaft

In einigen Punkten ändere der Nationalrat die Vorlage aber ab. Auf Antrag seiner Kommission beschloss er mit 115 zu 78 Stimmen, dass auf inländischen Nahrungs- und Futtermitteln sowie auf Saat- und Pflanzgut keine Garantiefondsbeiträge erhoben werden dürfen. In einer ausserordentlichen Lage sei es wichtig, dass möglichst viel produziert werde, sagte Erich Von Siebenthal (SVP/BE). Darum dürften Nahrungs- und Futtermittel nicht mit einer solchen Abgabe belastet werden. Neben der SVP sprachen sich CVP und Grüne gegen die Abgabe aus.  

FDP-Sprecher Marcel Dobler (SG) hatte vergeblich davor gewarnt, einzelne Branchen zu bevorzugen. Beat Flach (GLP/AG) bezeichnete die Ausnahme als «zweckfremd und absolut unsolidarisch» mit anderen Branchen. Die Subsidiarität und das Primat der Wirtschaft werde dadurch geschwächt, sagte Bundespräsident Johann Schneider-Ammann. Der Entscheid hat zur Folge, dass der Bund bei der Finanzierung einspringen muss.

Waldbesitzer entlastet

Eine knappe Mehrheit sprach sich auch gegen die Schaffung von Ausgleichsfonds in der Forstwirtschaft aus. Der Bundesrat wollte damit die Mehrkosten decken, die aus der vermehrten Nutzung des Waldes entstehen. In vielen Wäldern könnten keine kostendeckenden Preise erzielt werden, sagte Walter Müller (FDP/SG). Die Besitzer dürften damit nicht auch noch mit Beiträgen belastet werden.

Der Ständerat hatte Saat- und Pflanzgut in die Liste der lebenswichtigen Güter aufgenommen. Ausserdem verpflichtete die kleine Kammer den Bundesrat, für genügend Transport-, Informations- und Kommunikationsmöglichkeiten sowie für die nötigen Lagerräume zu sorgen. Zudem kann der Bund mit den Pflichtlagerorganisationen Leistungsvereinbarungen abschliessen. Der Nationalrat übernahm diese Änderungen stillschweigend.

In der Gesamtabstimmung hiess der Nationalrat die Totalrevision des Landesversorgungsgesetzes einstimmig gut. Die Vorlage geht zur Differenzbereinigung zurück an den Ständerat.

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