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SAB begrüsst rasche Revision der Jagdverordnung

Die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete (SAB) begrüsst den heutigen Entscheid des Bundesrates, die revidierte Jagdverordnung per 1. Dezember 2023 in Kraft zu setzen. Der Handlungsbedarf sei enorm. Die Regulierung müsse noch im Winter 2023/24 erfolgen, so die SAB. Hier können Sie sich auch die Pressekonferenz von Albert Rösti ansehen. 

mgt |

Die Wolfbestände nehmen in der Schweiz exponentiell zu und mit ihnen die Konflikte mit der Landwirtschaft, dem Tourismus und auch mit der Bevölkerung. Zum Zeitpunkt der Volksabstimmung über das Jagdgesetz im Jahr 2020 gab es in der Schweiz elf Rudel und rund 100 Wölfe.

Heute, nur drei Jahre später, sind es bereits 32 Rudel und über 300 Wölfe. Alleine im Kanton Graubünden gibt es aktuell zwölf Rudel, welche dieses Jahr 46 Welpen zeugten. Das zeigt exemplarisch das exponentielle Wachstum der Wolfsbestände auf, wie die SAB in einer Medienmitteilung informiert. 

Ohnmacht der Bergbevölkerung

Die eidgenössische Politik war jahrzehntelang blockiert. Bei der betroffenen Bergbevölkerung entstand dadurch immer mehr ein Gefühl der Ohnmacht vor dieser politischen Situation. Einige Landwirtinnen und Landwirte haben bereits resigniert und ihren Betrieb aufgegeben. Verschiedene Alpweiden wurden auf Grund des hohen Wolfsdruckes entweder vorzeitig entleert oder gar nicht mehr bestossen. Wanderwege mussten gesperrt werden wegen Konflikten mit Herdenschutzhunden.

Im Video unten sehen sie die Pressekonferenz von Bundesrat Alfred Rösti zum Thema von Mittwochnachmittag 

Nur wenn Rudel Schaden anrichtet

Diese Situation ist unhaltbar. Das eidgenössische Parlament hat deshalb im Jahr 2022 das eidgenössische Jagdgesetz revidiert. Demnach sollen die Wolfsbestände ebenso reguliert werden können wie die Steinböcke. Das bedeutet auch, dass ganze Rudel entnommen werden können.

Der Bundesrat hat heute (01.11.2023)  die entsprechenden Ausführungsbestimmungen erlassen. Gemäss der Verordnung dürfen nur schadstiftende Rudel reguliert werden. Der untere Schwellenwert von 12 Rudeln, welcher nun in der Verordnung festgelegt wurde, liegt leicht über dem Bestand von elf Rudeln im Jahr 2020.

Jetzt regulieren

Das revidierte Jagdgesetz erlaubt eine Regulation in der Zeit vom 1. September bis 31. Januar. Damit die Regulation der aktuellen Bestände noch in diesem Jahr erfolgen kann, muss die Verordnung auf den 1. Dezember 2023 in Kraft treten. Nur so kann eine wirkungsvolle Regulation vor der nächsten Sommersaison erzielt werden.

Andernfalls müsste wiederum bis zum 1. September 2024 zugewartet werden. In dieser Zeit würden die Wolfsbestände weiter anwachsen. Eine weitere Sommersaison mit diesem hohen Druck kann den Landwirtinnen und Landwirten nicht mehr zugemutet werden. Die SAB unterstützt deshalb das vom Bundesrat beschlossene Vorgehen mit der raschen Revision der Jagdverordnung ausdrücklich

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