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SAB gegen tiefere Verkäsungszulage

 

Die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete (SAB) ist mit dem landwirtschaftlichen Verordnungspaket 2021 im Wesentlichen einverstanden, lehnt aber die geplante Senkung der Verkäsungszulage klar ab.

 

Das in die Vernehmlassung geschickte Paket umfasst elf Verordnungen des Bundesrats und eine des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF).

 

Im Agrarpaket 2021 sieht der Bund eine Erhöhung der Zulage für Verkehrsmilch per 1. Januar 2022 von 4,5 auf 5 Rappen vor. Im Gegenzug soll die Verkäsungszulage um 1 Rappen auf 14 Rappen pro Kilo Milch sinken. Diese Reduktion lehnt die SAB ab, wie sie in ihrer Stellungnahme schreibt.

 

Eine tiefere Verkäsungszulage senke die Konkurrenzfähigkeit von Schweizer Käse gegenüber Importware und bringe den gesamten Käsemarkt weiter unter Druck. Dies schade besonders auch dem Berggebiet, wo die Käseproduktion verhältnismässig eine grössere Rolle spiele, so die SAB.

 

Die Verkäsungszulage wird pro Kilo verkäster Milch an die Verarbeiter ausbezahlt. Diese müssen sie an die Milchproduzenten weiterleiten. Mit der Zulage soll die Produktion von Käse in der Schweiz konkurrenzfähig bleiben. Sie wurde 1999 eingeführt.

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