Grossrat Samuel Graber (SVP) fordert vom Regierungsrat, die Gewerbegrenze für Landwirtschaftsbetriebe von aktuell 1,0 Standardarbeitskräften (SAK) in der Talzone und 0,75 SAK in Berg- und Hügelgebiet generell für alle Bewirtschaftungszonen auf 0,6 SAK festzulegen.
Die Kantone könnten in eigener Kompetenz die Grenze auf 0,6 SAK senken. Schliesslich beabsichtige die Agrarpolitik 2014–2017, die Faktoren zu senken. Passiere das nicht, drohe laut BLW 2500 Betrieben, dass sie diesen Grenzwert nicht mehr erreichen, argumentiert er.
In seiner Antwort weist der Regierungsrat darauf hin, der Gewerbestatus in drei Bereichen keinen Einfluss habe: Direktzahlungen könnten bereits ab 0,2 SAK ausgerichtet werden. Landwirtschaftsbetriebe würden ab 0,5 SAK steuerlich begünstigt und Investitionshilfen würden unabhängig vom Gewerbestatus mit 1,0 SAK gewährt. Mit der Senkung auf 0,6 SAK würden rund 5,3% der Landwirtschaftsbetriebe neu den Gewerbestatuns erreichen.
Dies bedeute einen steigenden Schutzstatus und sei auch aus Sicht der produzierenden Landwirtschaft nicht erwünscht. Mit der Abgrenzung zwischen Berg- und Talgebieten werde den strukturellen Unterschieden genügend Rechnung getragen. Die Regierung lehnt die Motion ab.