Das Parlament hat eine Standesinitiative des Kantons Bern zur Landwirtschaft abgelehnt. Der Kanton verlangte, dass der Arbeitsaufwand für Direktvermarktung, Hofladen und Agrotourismus sowie für Buchhaltung, Datenverarbeitung und Produktverarbeitung in der Berechnung des Arbeitsanfalls besser berücksichtigt wird.
Aus Sicht des Parlaments sind die Anliegen der Initiative in der Zwischenzeit erfüllt worden. Nach dem Ständerat hat auch der Nationalrat der Initiative keine Folge gegeben - er tat dies stillschweigend. Damit ist das Geschäft vom Tisch.
Im März 2012 reichte Vreni Kipfer im Grossen Rat des Kantons Bern die Motion zur «Berechnung der Standardarbeitskraft (SAK) in der Landwirtschaft» ein. Sie forderte den Regierungsrat auf, sich mittels einer Standesinitiative beim Bund dafür einzusetzen, dass der Arbeitsaufwand für Direktvermarktung, Hofladen und Agrotourismus in der Berechnung des Arbeitsanfalls besser berücksichtigt wird (SAK-Berechnung). Und dass der Aufwand für Buchhaltung, Datenverarbeitungen, Produktverarbeitung (Grundaufwand), der auf den meisten Betrieben durch die Bäuerin verrichtet wird, in der SAK-Berechnung zu berücksichtigen ist. Der Grosse Rat stimmte klar dafür.
Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats stellte Anfang Mai fest, dass auf Verordnungsstufe auch für landwirtschaftsnahe Tätigkeiten in den Bereichen des Bodenrechts und der Strukturverbesserungsmassnahmen Zuschläge eingeführt wurden. Die Faktoren für die Berechnung der Standardarbeitskraft (SAK) seien dem technischen Fortschritt angepasst und die SAK-Eintrittsschwelle gesenkt worden, so die Kommission. "Das Anliegen der Berner Standesinitiative ist somit erfüllt, weshalb die Kommission einstimmig beantragt, ihr keine Folge zu geben", teilte diese mit.
Für den Ständerat sah die Anliegen der Initiative ebenfalls als erfüllt an. Es lehnt diese deshalb ab.