Hier wurde ein offener Schachtdeckel auf einer Wiese durch einen geschlossenen Schachtdeckel ersetzt.
Kanton Aargau
Unterschieden wird zwischen offenen und geschlossenen Schächten. Geschlossene müssen vollständig und dauerhaft für Wasser undurchdringbar und offene Pickellöcher mit einer handelsüblichen Abdeckkappe verstopft sein. Zudem sind der Schachtdeckel und die -fassung intakt, oder die Schächte befinden sich mindestens 30 cm unter Flur.
Die Anforderungen an offene Schächte: Sie befinden sich in einer Biodiversitätsförderfläche oder in einem Pufferstreifen mit mindestens 3 m Abstand ab Schachtrand zur nächsten düngbaren Fläche, oder ein Pufferstreifen von mindestens 3 m Radius ab Schachtrand ist angelegt. Je nach Topografie sind mehr als 6 m breite Pufferzonen empfohlen. Bei Spritzarbeiten sind beim Überfahren die Spritze oder die entsprechenden Düsen über dem Bereich des Pufferstreifens abzustellen.