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Schärfere Kriterien für Biotreibstoff-Steuererleichterung

Vor einigen Jahren galten Biotreibstoffe als Treibstoff der Zukunft. Ihre ökologische und soziale Bilanz ist jedoch schlechter als zunächst angenommen. Auch die Umweltkommission des Ständerats (UREK) will darum die Kriterien für die Steuererleichterung verschärfen.

 

 

Vor einigen Jahren galten Biotreibstoffe als Treibstoff der Zukunft. Ihre ökologische und soziale Bilanz ist jedoch schlechter als zunächst angenommen. Auch die Umweltkommission des Ständerats (UREK) will darum die Kriterien für die Steuererleichterung verschärfen.

Mit 9 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen unterstützt sie die Vorlage, die der Nationalrat in der Herbstsession gutgeheissen hat. Ziel ist es, negative Auswirkungen der Produktion von Treib- und Brennstoffen aus pflanzlichen Rohstoffen - zum Beispiel Zuckerrohr, Zuckerrüben, Mais, Raps oder Soja - möglichst zu vermeiden.

Nachhaltigskeitsnachweis

Wer von Steuererleichterungen für Agrotreibstoffe profitieren will, soll künftig verschiedene Nachweise erbringen müssen. So dürfen Pflanzen zur Treibstoffgewinnung weder auf gerodeten Waldflächen noch in trockengelegten Feuchtgebieten oder Schutzgebieten angepflanzt werden. Zudem sollen sie den Lebensmittelanbau nicht verdrängen.

Sollten sich zur Ernährungssicherheit internationale Standards durchsetzen, soll der Bundesrat die Möglichkeit erhalten, diese als Voraussetzung für Steuererleichterungen festzuschreiben. Nicht gelten sollen die neuen Bestimmungen für Treibstoffe aus Lebensmittelabfällen sowie aus Abfällen von Land- und Waldwirtschaft, biogenes Altöl und Treibstoffe aus Biogas.

Euphorie weicht Skepsis

Die UREK des Ständerats teilt die Auffassung des Nationalrates, wonach bei den Biotreibstoffen die ursprüngliche Euphorie einer zunehmenden Skepsis gewichen ist, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten. Insbesondere Biotreibstoffe der ersten Generation wiesen hinsichtlich ihrer Produktion eine schlechte ökologische und soziale Bilanz auf, der Anbau der Rohstoffe erfolge zunehmend zu Lasten der Ernährungssicherheit in den Anbauländern.

Etwas entschärfen möchte die Kommission die Vorlage des Nationalrats bei den Bestimmungen zur Lebensmittelsicherheit. Die grosse Kammer hatte beschlossen, dass Steuererleichterungen ausgeschlossen sind, wenn der Anbau der Rohstoffe für Biotreibstoffe zu Lasten der Ernährungssicherheit geht. Die UREK will es dem Bundesrat überlassen, entsprechende Kriterien zu erlassen.

Kam Marktanteile

Im Nationalrat war die Vorlage vor allem bei der SVP auf Widerstand gestossen. Sie hält die Vorlage für unnötig. Gegenstimmen gab es auch aus der FDP.  Gross sind die praktischen Auswirkungen einer Regulierung allerdings nicht, da Agrartreibstoffe in der Schweiz ein Nischendasein fristen. Im Jahr 2012 wurden an hiesigen Tankstellen etwa 4,6 Mio. Liter Bioethanol in Umlauf gebracht - das sind nur etwa 1,2 Promille des gesamten jährlichen Benzinverbrauchs, wie aus den Zahlen der Eidgenössischen Zollverwaltung (EZV) hervorgeht.

Der Bund fördert Bioethanol heute über die Mineralölsteuer: Biotreibstoffe können ganz oder teilweise von der Steuer befreit werden, wenn sie gewisse ökologische und soziale Mindestanforderungen erfüllen. Das Gesetz macht dabei keinen Unterschied zwischen Bioethanol der ersten und der zweiten Generation. Kraftstoffe der ersten Generation werden aus Pflanzenöl hergestellt, solche der zweiten Generation in der Regel aus Gülle, Abfällen oder Zellulose.

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