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Schärfere Regeln für Fleischbranche

Werkverträge und Leiharbeit sollen vom kommenden Jahr an in der deutschen Fleischindustrie verboten sein. Die Bundesregierung brachte am Mittwoch einen entsprechenden Gesetzentwurf von Arbeitsminister Hubertus Heil auf den Weg.

 

 

Werkverträge und Leiharbeit sollen vom kommenden Jahr an in der deutschen Fleischindustrie verboten sein. Die Bundesregierung brachte am Mittwoch einen entsprechenden Gesetzentwurf von Arbeitsminister Hubertus Heil auf den Weg.

Der Gesetzentwurf von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) sieht vor, dass in grösseren Betrieben der Branche ab dem 1. Januar 2021 im Kerngeschäft Schlachtung, Zerlegung und Fleischverarbeitung keine Werkvertrags- oder Leiharbeiter mehr beschäftigt werden dürfen.

Bei Verstössen drohen Bussgelder. Ausgenommen sind Fleischerhandwerksbetriebe mit maximal 49 Mitarbeitern. Eingeführt werden sollen ausserdem eine Pflicht zur elektronischen Arbeitszeiterfassung, Mindestanforderungen für Gemeinschaftsunterkünfte und eine Mindestquote für Arbeitsschutzkontrollen. Ab 2026 sollen jährlich mindestens fünf Prozent der Betriebe kontrolliert werden.

Die neuen Regeln sollen sicherstellen, dass Schlachthof-Betreiber die Verantwortung für Missstände nicht länger auf Subunternehmer abwälzen können, die über Werkverträge Arbeitsleistungen erbringen.

Der Gesetzentwurf betrifft eine 40-Milliarden-Euro-Branche. Hintergrund des Vorhabens sind die gehäuften Corona-Fälle in Schlachtbetrieben in den vergangenen Monaten. Dadurch waren die schon länger kritisierten Arbeitsbedingungen in der Fleischbranche mit vielen osteuropäischen Beschäftigten und deren Unterbringung erneut in den Fokus gerückt. Nach dem Kabinettsbeschluss muss das Gesetz noch durch Bundestag und Bundesrat.

Die Fleischbranche warnt vor höheren Preisen in den Läden. Die Fleischwirtschaft rechnet mit 10 bis 20 Prozent höheren Kosten je Kilo und Produkt. Es sei zudem damit zu rechnen, dass die Produktion ins Ausland abwandert - inklusive der Tierhaltung. Ausserdem beklagt der Branchenverband eine Ungleichbehandlung der Fleischindustrie gegenüber anderen Branchen: Es sei nicht erklärbar, warum beim Portionieren und Verpacken von Käse künftig anderes Arbeitsrecht gelten solle als bei Wurst.

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