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Schall und Rauch um Baulandsteuer

Viel Geschirr ist zerbrochen, der Schaden für die Landwirtschaft angerichtet. Während sich aber der Dunst über der Affäre allmählich lichtet, bleibt die Kernfrage der Sache offen: Ist die heutige Baulandsteuer für Bauern gerecht?

Raphael Bühlmann |

 

 

Viel Geschirr ist zerbrochen, der Schaden für die Landwirtschaft angerichtet. Während sich aber der Dunst über der Affäre allmählich lichtet, bleibt die Kernfrage der Sache offen: Ist die heutige Baulandsteuer für Bauern gerecht?

Von Schamlosigkeit oder einem Bärendienst für die Landwirtschaft ist die Rede. Von einer Privilegierung von Baulandbauern, die ohne ihr eigenes Zutun über Nacht einfach zu Millionären geworden sind. Mittlerweile hat sich auch der «Blick» in der Affäre «Besteuerung von Bauland» auf den noch unerfahrenen SVP-Bundesrat Guy Parmelin eingeschossen. Der Präsident des Schweizer Bauernverbandes Markus Ritter wird in der Sache in der NZZ als gerissener Politiker dargestellt, der – so wird ein Ständerat zitiert – für Stimmen Hemd und Unterhose zu verkaufen bereit sei.

Verglichen mit anderen landwirtschaftlichen Geschäften ist der politische Wellengang diesmal erstaunlich hoch und ist deshalb wohl auch als das zu werten, als was er dargestellt wird: als ein gewisser Überdruss angesichts der Erfolge landwirtschaftlicher Anliegen im Parlament.

Kleinbauern betroffen

Aber während sich die Wogen allmählich glätten und sich Bundesrat Parmelin für seinen «politischen Fehler» entschuldigt hat (vgl. Kasten), bleibt die Faktenlage unverrückt dieselbe: Verkauft eine Privatperson heute eine Bauparzelle, zahlt sie 5 bis 25 Prozent Steuern und Abgaben. Verkauft ein Landwirt dieselbe Parzelle, liefert er zwischen 50 bis 70 Prozent dem Staat ab.

Dass der Versuch, dieses krasse Ungleichgewicht wieder ins Lot zu bringen, ein solches Rauschen im Blätterwald ausgelöst hat, stört insbesondere Nationalrat Leo Müller (CVP, LU) auf dessen Motion die Debatte zurückgeht. «Wir hatten vor dem Bundesgerichtsentscheid 2011 eine über Jahrzehnte austarierte und bewährte Praxis, an welcher man sich im Übrigen auch bei der Einführung der landwirtschaftlichen Buchführung oder der Steuerharmonisierung orientiert hatte. Diese bewährte Praxis wollte ich wieder herstellen.»

Überrascht zeigt sich Müller auch, dass sich ausgerechnet die Kleinbauern für eine höhere Besteuerung aussprechen. «Bei kleinen Grundstücken, die nicht mehr unter das bäuerliche Bodenrecht fallen, wird nach neuem System bei der steuerlichen Überführung vom Geschäft, ins Privatvermögen auf dem Verkehrswert die Einkommensteuer erhoben.» Bis jetzt sei diese nur auf den wieder eingebrachten Abschreibungen, das heisst der Differenz zwischen Buchwert und Anlagekosten, geschuldet gewesen.

Welche Steueraususfälle?

Befremdlicher wirkt auch die Tatsache, dass einzelne Parlamentarier von Einnahme- oder Steuerausfällen sprechen und diese Terminologie von der Presse prompt übernommen wurde. So schrieb der   «Tages-Anzeiger» am 27. April: «Beim Bund und bei den Sozialwerken würde es zu geschätzten Ausfällen von 400 Millionen Franken pro Jahr führen.»

Dabei hielt Finanzminister Ueli Maurer im Nationalrat klar fest, dass die vom Nationalrat beschlossene Rückkehr zur bisherigen Praxis keine Auswirkungen auf die Legislaturfinanzplanung hätte, weil man die mit der Praxisänderung verbundenen Mehreinnahmen noch gar nicht berücksichtigt habe.

Nichtsdestotrotz ist nun mitunter das Argument der Mindereinnahmen für die Finanzkommission des Ständerates bereits Grund genug, um die Vorlage abzulehnen und nicht auf die Praxis von vor 2011 zurückzukehren. Die Vorlage wird vom Ständerat in der Herbstsession behandelt.

 

Causa Parmelin

Nachdem publik wurde, dass sich Bundesrat Guy Parmelin als Miteigentümer einer Baulandparzelle für die privilegierte Besteuerung landwirtschaftlicher Grundstücke starkgemacht hatte, musste er am Montag den beiden Geschäftsprüfungskommissionen von National- und Ständerat Rede und Antwort stehen. Vor versammelter Presse sprach er im Anschluss von einem «politischen Fehler». Juristisch hält der Waadtländer Bundesrat aber seinen Entscheid, bei dem Geschäft im Bundesrat nicht in den Ausstand zu treten, nach wie vor für vertretbar.

 

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